Mehrdad Mostofizadeh: „Es geht an dieser Stelle auch um Vertrauen“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Akademisierung des Hebammenberufs

Mehrdad Mostofizadeh

Der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Minister, ist der Gesetzentwurf ein guter Gesetzentwurf. Er geht in die richtige Richtung, sorgt dafür, dass wichtige Fragestellungen, die ja leider in dem Bereich – das ist nicht Ihre Schuld, das will ich ausdrücklich erwähnen – lange Zeit liegengeblieben sind und jetzt aufgearbeitet wurden und werden.

Wir haben nach wie vor in Deutschland ein Problem mit der Förderung der Gesundheitsberufe. Die Akademisierung, die rechtliche Gleichstellung und auch die Einsatzmöglichkeiten in diesen Bereichen werden zum Teil aus Standesdünkel oder auch aus anderen Erwägungen heraus verhindert. Das ist schade, das ist falsch. Aber hier wird sehr konsequent das umgesetzt, was auf europäischer Ebene angelegt worden ist, nämlich den Hebammen einen sowohl notwendigen als auch formal und inhaltlich angemessenen Standpunkt zu bieten.

Frau Kollegin Schneider, vielleicht haben wir uns im Ausschuss missverstanden. Ich habe Sie auch dort ausdrücklich dafür gelobt, dass wir jetzt mehr Hebammenkreißsäle haben und auch viele andere Punkte in dem Zusammenhang nach vorne gebracht werden. Wir stehen ausdrücklich hinter diesen Maßnahmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Anhörung hat gezeigt, dass viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch die Verbände hinter den Kernpunkten des Gesetzentwurfs stehen. Deswegen schließe ich mich diesen Ausführungen auch an. Es gibt aber drei Punkte, die in der Anhörung auf Widerspruch gestoßen sind. Sie sind eben auch schon angeklungen. Wir verarbeiten zwei der drei Punkte in unserem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen.

Der erste Punkt ist das Thema „Meldebogen“. Dieser Punkt ist nicht ausdrücklich Gegenstand des Antrags, aber es sei darauf hingewiesen, dass es dort fachliche Hinweise gegeben hat. Deswegen wäre meine Bitte an das Ministerium, klarzustellen, dass es jederzeit möglich ist, dies zu verändern, oder dass Sie dann, wenn Veränderungsnotwendigen vorhanden sind, in den Ausschuss gehen und diese Anregung auch aufnehmen.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, der eben auch schon von der Kollegin erwähnt wurde, ist die Durchsuchung oder die Betretungsmöglichkeit der Räume von Hebammen. Ich verstehe nach wie vor nicht – und ich habe die Argumentation jetzt schon zweimal gehört –, warum diese Regelung an dieser Stelle kommen muss. Wir haben das ausführlich sowohl im Ausschuss als auch in der Anhörung diskutiert. Wenn Gefahr im Verzug ist, haben wir sowohl im Polizeigesetz als auch im Strafgesetzbuch als auch in verschiedenen anderen Gesetzen Möglichkeiten, unmittelbar einzugreifen.

Ich habe mir das Protokoll der Anhörung noch einmal angesehen. Frau Professorin Bauer, eine der Koryphäen auf dem Gebiet des Hebammenwesens, von der Hochschule für Gesundheit in Bochum weist darauf hin, dass es sogar nach der Formulierung möglich sein kann, dass in einem Geburtshaus während eines Geburtsvorgangs die Polizei oder in dem Fall die Bezirksregierung einmarschieren kann und Unterlagen sichtet.

(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das ist doch Blödsinn!)

– Das ist aber vorgetragen worden, Herr Minister. Wenn Sie das für Blödsinn halten, sorgen Sie doch dafür, dass dieser Passus aus dem Gesetz herauskommt. Sie können es jetzt zwar nicht mehr tun, aber die Fraktionen könnten es machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es geht an dieser Stelle auch um Vertrauen.

Damit komme ich zu dem zweiten Punkt, der Frage des Katalogs mit den ausdrücklichen Erlaubnissen für die Hebammen. In einem so sensiblen Bereich, in dem es der Ärzteschaft bzw. hier meistens nicht den agierenden Ärztinnen und Ärzten, sondern den Funktionären und den Hebammen um eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsbilder geht – es ist unumstritten, dass der Dammschnitt und andere Dinge in den Aufgabenbereich der Hebamme fallen –, stellt sich die Frage, warum zum Beispiel der Dammschnitt nicht in den Katalog aufgenommen werden kann – so, wie es die Verbände und die Fachleute in der Anhörung gefordert haben.

Deswegen bitten wir: Gehen Sie noch einmal in sich, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Dann können wir hier im Parlament eine gemeinsame Beschlussfassung für das ansonsten doch in die richtige Richtung gehende Gesetz formulieren und auch positiv abstimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Christina Weng [SPD])

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