Kämmerling/Remmel: Verschleppung der Aufklärung ist inakzeptabel

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von GRÜNEN und SPD

SPD und Grüne im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ (PUA V) haben heute die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Esser, Innenminister Herbert Reul sowie den Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, per Schreiben dazu aufgefordert, alle vom Beweisbeschluss 04 umfassten Akten vollständig und ohne unbegründete Schwärzungen unter Abgabe einer uneingeschränkten Vollständigkeitserklärung an den PUA V zu liefern. SPD und Grüne haben dabei jeweils eine Frist bis zum 4. Februar 2022, 12 Uhr, gesetzt und werden bei fruchtlosem Ablauf der Frist an anderer Stelle für die Durchsetzung ihrer Rechte eintreten.

Hierzu erklären Stefan Kämmerling, Obmann der SPD-Fraktion, und Johannes Remmel, Obmann der GRÜNEN Fraktion im PUA V:

Johannes Remmel: „Es ist ungeheuerlich, dass dem Untersuchungsausschuss auch fast vier Monate nach den ersten Beweisbeschlüssen und mehr als sechs Monate nach der Flut noch immer nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Landesregierung behindert die Aufklärung in hohem Maße. Wir fordern daher die drei Ministerien, die noch immer nicht vollständig oder nur mit erheblichen unbegründeten Schwärzungen geliefert haben, ein letztes Mal auf, ihrer Pflicht endlich nachzukommen und uns alle Akten vollständig vorzulegen. Eine solche Verschleppung unserer Arbeit durch die Landesregierung ist absolut inakzeptabel und erweckt mehr und mehr den Eindruck, dass bestimmte Sachverhalte bis zur Landtagswahl vertuscht werden sollen.“

Stefan Kämmerling: „Seit dem 9. Oktober 2021 wartet der PUA V auf Akten in diesem für die Bevölkerung so wichtigen Untersuchungsausschuss. Inzwischen ist bereits mehr Zeit verstrichen, als noch vor uns liegt, um die Fehler der Behörden in dieser Hochwasser-Katastrophe aufzuarbeiten. Aber noch immer sind die Akten nicht vollständig, noch immer wissen wir montags nicht, wer freitags als Zeuge geladen wird. Und wenn wir es wissen, können wir uns nicht ausreichend auf die Vernehmungen vorbereiten, weil die Zeit dazu oder immer noch Unterlagen fehlen. Deshalb geben wir der Landesregierung hiermit jetzt eine letzte Chance, uns endlich alle erforderlichen Akten, ohne unbegründete Schwärzungen und mit uneingeschränkter Vollständigkeitserklärung zu übermitteln.“

 

Brief an das Innenministerium

Brief an die Staatskanzlei

Brief an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz