Resozialisierung durch Digitalisierung – Internet im Justizvollzug

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld und Matthi Bolte-Richter

Die Gefangenen in sämtlichen Justizvollzugsanstalten in Berlin bekommen zukünftig Zugang zum Internet. Nach aktuellen Plänen soll es allen Gefangenen in Berlin bis spätestens 2023 möglich sein, E-Mails zu schreiben und auf ausgewählte Internetseiten zuzugreifen. Laut dem Berliner Justizsenator komme Berlin damit dem gesetzlichen Auftrag nach, das Leben in Haft dem Leben in Freiheit anzugleichen.

Für nichtinhaftierte Menschen spielt der Zugang zum Internet heute eine wichtige Rolle und ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – zu Kommunikationszwecken, dem Kauf von Fahrkarten oder der Arbeits- und Wohnungssuche. Auch für eine erfolgreiche Resozialisierung sind gewisse digitale Kompetenzen unverzichtbar und sollten bereits während der Zeit der Haft erlernt und geübt werden. Auch Verwaltungsvorgänge und Beantragungen innerhalb der Justizvollzugsanstalten und außerhalb könnten dadurch erleichtert und beschleunigt werden. Daher sollten die vielen Möglichkeiten, die das Internet bietet, auch Gefangenen nicht völlig vorenthalten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Gibt es auch in Nordrhein-Westfalen Pläne, den Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten den Zugang zum Internet zu ermöglichen?
  2. Wenn ja: welche Schritte wurden bereits unternommen bzw. wie sieht der weitere Zeitplan aus?
  3. Wenn nein: warum nicht?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne des Landes Berlin, Gefangenen Zugang zum Internet zu ermöglichen?
  5. Wie wirkt sich nach Ansicht der Landesregierung ein Mangel an digitalen Kompetenzen auf die Fähigkeit zur Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft aus?