Beer: Keine echte Freiheit, keine modernen Standards – schwarz-gelbes Schulfreiheitsgesetz bleibt leeres Versprechen

Pressemitteilung

Zur heutigen Vorstellung des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes erklärt Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Auch mit dem nun vorgelegten 16. Schulrechtsänderungsgesetz lösen CDU und FDP ihr Versprechen von mehr Gestaltungsfreiheit und einem angeblichen Schulfreiheitsgesetz nicht ein. Ein großes Versäumnis ist, dass Schwarz-Gelb digitale Endgeräte wie Tablets nicht in die Lernmittelfreiheit einbezieht und nicht auf die von den Eltern zu zahlenden Anteile wie bei Schulbüchern anrechnet. Trotz allen Selbstlobs bei der Digitalisierung schreibt die Landesregierung zudem weiterhin keine Standards fest, was Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern an digitalen Lernangeboten in Schulen erwarten dürfen. Die Verantwortung für den Datenschutz bei allen Anwendungen lädt Schwarz-Gelb weiter bei der Schulleitung ab, obwohl diese komplexe Aufgabe nicht alleine zu bewältigen ist.

Wirkliche pädagogische Freiheiten, was die Formen der Leistungserbringung und Prüfungsformate sowie Leistungsbewertung angeht, enthält die Schulministerin den Schulen weiterhin vor. Dabei wäre das nicht nur zeitgemäß, sondern angesichts der Pandemielage noch dringender geboten.

Die Elternvertretungen werden wieder bitter enttäuscht. In den Räten sind sie weiterhin nur optional vertreten und bleiben auf das Wohlwollen der Kommunalpolitik vor Ort angewiesen. Zudem versucht Ministerin Gebauer, das Elternwahlrecht durch eine zwingende Beratung durch die ausgewählte Schule beim Übergang in die weiterführenden Schulen einzuschränken, wenn es eine Abweichung von der Schulformempfehlung gibt. Das schafft vor allem den Gymnasien Möglichkeiten Schülerinnen und Schüler indirekt ,abzulehnen‘, obwohl ihre Fördermöglichkeiten durch ein zusätzliches Schuljahr erweitert worden sind.

Dass die Schule für Kranke ohne Einbindung der Betroffenen auf den Begriff der ,Klinikschule‘ reduziert werden soll, löst nur Kopfschütteln aus. Die Expertise dieser Lehrkräfte gerade auch für die Reintegration der Schülerinnen und Schüler in die Heimatschulen und den Hausunterricht wird von der Ministerin grandios verkannt. Einmal mehr agiert sie an den Schulen vorbei.

Richtig und wichtig ist es, dass Schulen nun verpflichtet sind ein Kinderschutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen. Positiv ist auch die Erweiterung des Modellvorhabens der Primus-Schulen auf 13 Jahre. Allerdings hätte Schwarz-Gelb auf der Grundlage der Evaluation, die die Erfolge der Primus-Schulen belegt, diese Schulform als Angebot für ganz NRW zu verankern müssen.“