Warum werden im Kraftwerk Scholven immer noch Ölpellets verbrannt, obwohl sie gefährliche Abfälle sind und nicht verbrannt werden dürften?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

01Der Umgang mit den Rückständen „Ölpellets“ aus Raffinerien steht bereits länger in der öffentlichen Debatte. Dabei geht es im Kern um den Umgang mit Rückständen aus Schwerölvergasung, die in den Raffinerien der Ruhr Oel GmbH (BP) in Gelsenkirchen und in der Shell Rheinland Raffinerie in Köln-Wesseling bei der Produktion von Treibstoff anfallen. Der Bericht der Landesregierung vom 04.02.2019 an den Umweltausschuss im Landtag (Vorlage 17/1649) besagt, dass die Firma UNIPER plane, schrittweise von steinkohlebefeuerten Anlagen auf gasbefeuerte Anlagen umzusteigen. Dies bedeute, dass die Pellets künftig nicht mehr verbrannt werden könnten. Die Umstellung solle bis zum Jahr 2022 erfolgen, dann sei die Verbrennung im Kraftwerk beendet. Zudem kommt die seitens der Ministerien (MULNV und MAGS) vorgenommene Prüfung der Rechts- und Genehmigungssituation laut Bericht zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der Ölpellets der geltenden Rechtslage entspreche. (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1649.pdf)

Im Gegensatz dazu sagte die derzeitige NRW-Umweltministerin in einem Fernsehinterview des WDR (Westpol) knapp ein Jahr später am 12.01.2020, dass die Ölpellets aufgrund ihrer Zusammensetzung (Vanadium und Nickelsulfit) gefährliche Abfälle seien. Auch die Bezirksregierung Münster stufte die Pellets bereits in einem Schreiben vom 01.12.2014 an die Rechtsanwälte Köhler & Klett – zu Händen des Bevollmächtigten der Ruhr Oel GmbH – als gefährlichen Abfall ein. Die Bezirksregierung Münster hält in eben diesem Schreiben die Abfallschlüsselnummer 130899* für richtig. Im Kraftwerk Scholven werden dennoch weiterhin Ölpellets verbrannt, obwohl dort eigentlich keine Abfälle verbrannt werden dürften, insbesondere keine gefährlichen. Dies gibt weder die Rechts- noch die Genehmigungslage her.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Warum wird trotz der oben genannten Interview-Aussagen der NRW-Umweltministerin am 12.01.2020 die Verbrennung der Pellets im Kraftwerk Scholven nicht gestoppt?
  2. Mit welcher Begründung dürfen die Pellets, obwohl sie von der Bezirksregierung Münster als gefährlicher Abfall deklariert sind, unter der Abfallschlüsselnummer 070108* entsorgt werden?
  3. Wenn die Ministerin in dem WDR-Interview davon ausgeht, dass die Pellets ein gefährlicher Abfall sind, wie kann dann die gegenteilige Einschätzung (Status eines Produkts) in dem Bericht vom 04.02.2019 an den Umweltausschuss richtig sein?
  4. Die Pellets binden den hochgiftigen mit Schwermetallen belasteten Ruß, der zwangsweise im Raffinerieprozess, so wie auch bei Shell, anfällt. Inwieweit stimmt die Landesregierung zu, dass auch dieser giftige Ruß ein gefährlicher Abfall ist, für den es keine Form der Verwendung gibt?
  5. Die Kanzlei Plan A aus Düsseldorf gibt auf ihrer Homepage an, dass sie ein umweltstrafrechtliches Gutachten für ein Umweltministerium erstellt habe. (https://kanzlei-plan-a.de/kompetenzen/umweltstrafrecht) Betraf dieses Gutachten das NRW-Ministerium und den Einsatz der Pellets?