Stefan Engstfeld: „Der bestmögliche Schutz der Kinder muss auch unsere oberste Priorität sein“

Entwurf der GRÜNEN im Landtag für ein Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes

Gesetzentwurf

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richterinnen und Richter der Familien- und Jugendgerichte sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die regelmäßig in Verfahren vor Jugendgerichten tätig sind, brauchen neben juristischen Kenntnissen weitere spezielle Fähigkeiten insbesondere in der Gesprächs- und Verhandlungsführung mit Kindern und Jugendlichen und in den Bereichen der Psychologie, Pädagogik etc., um auch für Kinder effektiven Rechtsschutz im Hinblick auf das Kindeswohl, den Kinderschutz und die körperliche Unversehrtheit der Kinder in gerichtlichen Verfahren gewährleisten zu können.

Die Einführung der allgemeinen Fortbildungspflicht in § 13 Abs. 1 des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes in NRW für alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in NRW schreibt keine spezifischen Bereiche zur Fortbildung fest und reicht deswegen aus unserer Sicht nicht aus.

Deswegen benötigen wir unseren Gesetzentwurf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Fast alle Sachverständigen in der Anhörung stimmten uns zu, dass Kinder in gerichtlichen Verfahren – Klammer auf – noch – Klammer zu – besser geschützt und beteiligt werden müssen. In der Zielrichtung des Gesetzentwurfs erfahren wir also breite Zustimmung.

Der bestmögliche Schutz der Kinder muss auch unsere oberste Priorität sein. Deswegen betone ich, dass wir uns nicht von kleineren und größeren Problemen bei der Umsetzung und Ausgestaltung aufhalten lassen dürfen.

Die UN-Kinderrechtskonvention sieht eine kindergerechte Justiz und die vorrangige Berücksichtigung der Interessen des Kindes vor. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, angehört zu werden – Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention – und am Prozess beteiligt zu werden. Bisher werden 60 % der Kinder nicht angehört. Das muss sich bei uns dringend ändern.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns geforderten Fortbildungspflichten keineswegs in die richterliche Unabhängigkeit grätschen oder sie gar verletzen und sie auch keineswegs nicht verfassungskonform sind. Im Gegenteil: Aus unserer Perspektive sichern sie die richterliche Unabhängigkeit; denn es ist ja vielmehr so, dass nicht vorhandenes Wissen die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter gefährdet, nicht aber eine Fortbildungspflicht. Insbesondere dieses von uns geforderte Recht auf Fortbildung wurde in der Anhörung, wie erwähnt, positiv bewertet. Die vielen hoch motivierten Richterinnen und Richter würden dadurch mehr Möglichkeiten und Freiräume bekommen, das Fortbildungsangebot zu nutzen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet unseren Gesetzentwurf als wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Sicherung der Qualifikation sowie für die verstärkte Berücksichtigung des Kindeswohls im gerichtlichen Verfahren. Das sollte doch eigentlich im Sinne aller Fraktionen sein. Deswegen werbe ich hier noch einmal um Zustimmung für diese wirklich gute Gesetzesinitiative. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Dr. Christian Blex [AfD]: Da müssen Sie selber schon lachen!)

Mehr zum Thema

Recht & Justiz