Monika Düker: „Die Beschäftigten haben es sich verdient“

Zum Antrag der SPD-Fraktion zu Arbeitstarifen

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der SPD-Antrag nimmt Bezug auf einschlägige Urteile des Bundesarbeitsgerichts – es ist ja nicht nur ein Urteil – von September 2020 und Februar 2018. Einmal bezog es sich auf Serviceeinheiten der Berliner Gerichte, zum anderen auf Serviceeinheiten des Bundesgerichts. Beide Urteile sind eindeutig, wonach den Klägerinnen und Klägern ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe – Entgeltgruppe TV-L 9a oder für das Bundesgericht Entgeltgruppe 9a TVöD – zugesprochen wurde.

Ich finde die Zahl bemerkenswert. Stand der Vorlage im Rechtsausschuss sind es 3.695 Anträge; so viele warten hier in NRW auf ihre Höhergruppierung. Es ist von den Vorrednern schon gesagt worden, es gibt einen Streitpunkt, der auch gerichtlich geklärt werden muss, ob – ich verkürze – das gegen die Tarifautonomie verstößt. Deswegen ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.

Die Tarifgemeinschaft der Länder – die TdL– hat dann beschlossen, Anträgen von Beschäftigten auf Höhergruppierung bis auf Weiteres nicht stattzugeben.

(Sven Wolf [SPD]: Dann muss man mal darüber reden!)

Aber an dem Punkt, Herr Blöming, haben Sie gesagt, dann muss man das jetzt irgendwie auch machen. Das Land NRW ist ja nicht Weisungsempfänger in der TdL, sondern Akteur.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

So, wie ich die SPD in ihrem Anliegen verstehe, ist es Ziel des Antrags,

(Sven Wolf [SPD]: Man kann es aber doch mal ansprechen!)

die Landesregierung in der Tarifgemeinschaft zu aktivieren, nämlich – diese Forderung unterstützen wir – darauf hinzuwirken, dass diese Verfassungsbeschwerde zurückgezogen wird und Entscheidungen getroffen werden.

(Dr. Werner Pfeil [FDP]: Warum?)

Das unterstützen wir ausdrücklich.

Jetzt komme ich zum Inhalt, worum es eigentlich geht – Kollege Wolf hat es schon genannt –, nämlich um die Zahl der unbesetzten Stellen. Wir müssen das im Gesamtkontext sehen.

Herr Blöming, Sie haben Ihren Textbaustein aus der Auswertung der Anhörung zum Haushalt im Unterausschuss Personal hier noch mal vorgetragen. Aber es geht nicht darum, dass Sie ganz viele neue Stellen schaffen – das kritisieren wir auch nicht –,

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

sondern es geht darum – das ist in der Anhörung zum Haushalt und in vielen Gesprächen mit den Gewerkschaften sehr deutlich geworden –, dass die unbesetzten Stellen etwas mit den Arbeitsbedingungen zu tun hat, die wir als Arbeitgeber bieten.

(Beifall von den GRÜNEN und Sven Wolf [SPD])

Insgesamt liegen wir – der Justizbereich ist ein wesentlicher Teil – inzwischen bei über 20.000. Das ist ein Höchststand, den es noch nie gegeben hat. Dass Ihnen nicht der Gedanke kommt, dass das im Schulbereich – Bezahlung A13 – oder hier im Justizbereich etwas mit den Arbeitsbedingungen zu tun hat, finde ich schon erschütternd.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Jetzt noch mal zum juristischen Bereich: Im Bericht an den Rechtsausschuss von Juni sind 25 bereits ergangene Urteile dargestellt. Ich habe mir das noch mal angesehen. Von den 25 Urteilen wurden nur in 4 Fällen die Klagen abgewiesen. Das heißt, die Kläger bekommen überwiegend recht.

(Sven Wolf [SPD]: Die sollen alle klagen!)

Das ist leider ein roter Faden im Umgang mit den Beschäftigten des Landes. Wollen Sie das wirklich alles den Gerichten überlassen?

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das kann doch nicht Linie dieser Landesregierung sein.

Dasselbe haben wir beim unrühmlichen Thema „A13“. Dort hat sich Herr Witzel neulich zu der Aussage verstiegen, es wäre doch juristisch gar nicht klar, ob die überhaupt einen Anspruch haben, das sei juristisch noch gar nicht geklärt, und da machen wir mal gar nichts.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Das ist doch ein roter Faden, dass Sie sagen, die sollen zu den Gerichten gehen, dann lösen wir es gerichtlich.

Nach der Situation, die wir hier mit den unbesetzten Stellen und der gescheiterten Attraktivitätsoffensive haben, die Sie im Koalitionsvertrag noch groß angekündigt haben, dass Sie die Arbeitsbedingungen verbessern wollen, gibt es jetzt diesen kleinkarierten Umgang mit den Beschäftigten in der Justiz. Da könnte man, anstatt sich hinzusetzen und zu sagen: „Da machen wir mal gar nichts“, in der TdL, in der Tarifgemeinschaft der Länder, als Akteur, als Lobbyist für die Beschäftigten in der Justiz auftreten und sagen: Nein, wir machen das jetzt nicht.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir entscheiden über die Höhergruppierung. Denn die Beschäftigten haben es sich verdient, nicht nur juristisch, sondern auch, weil wir hier unseren öffentlichen Dienst stärken wollen, insbesondere in der Justiz, aber auch in anderen Bereichen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)