• Aktuelles
    • Newsletter
      • Anmeldung Fachnewsletter
      • Fachnewsletter Archiv
    • Termine
    • Publikationen
      • GRÜN.KOMMT
      • Fachnewsletter
      • Positionspapiere
  • Themen
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter*innen
    • Offene Stellen
  • Parlament
    • Landtags-ABC
    • Parlamentarisches
      • Reden
      • Anfragen
      • Anträge
      • Gesetzentwürfe
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Team
    • Downloads
  • Kontakt
2. November 2021

Stärkung des Kinderschutzes

Der Gesetzentwurf

Besondere Aufgaben erfordern besondere Kompetenzen: So müssen vor allem Jurist*innen, die im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes arbeiten, gut ausgebildet werden.

Die aufgedeckten Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche insbesondere in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster waren und sind erschütternd und fordern noch größere Anstrengungen. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein Gesamtkonzept dafür erforderlich, auch in den Bereichen Strafverfolgung und Prävention. Dazu gehört auch die obligatorische Fortbildung der Personengruppen in der Justiz, die an den verschiedenen Verfahren beteiligt sind, bei denen Kinder regelmäßig betroffen sein können. Dies sind insbesondere Richter*innen der Familien- und Jugendgerichte und Jugendstaatsanwält*innen. Ihre Fortbildungspflicht umfasst bislang nicht die speziellen Themenbereiche wie die kindliche Entwicklungspsychologie, Pädagogik oder Kenntnisse des Jugendhilfesystems oder der UN-Kinderrechtskonvention.

Zwar gibt es bereits eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung, die Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwälte*innen der Länder bleibt als Ländersache davon jedoch unberührt und muss deshalb gesondert geregelt werden. Die genaue Gestaltung der Fortbildungsangebote soll dabei auch weiterhin unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit erfolgen. In der konkreten Auswahl der Fortbildungsveranstaltungen sollen die Jurist*innen frei bleiben.

Darüber hinaus sieht das Gesetz, dessen Entwurf wir diese Woche in den Landtag einbringen, vor, sowohl ein Recht auf Fortbildung festzuschreiben als auch die Verpflichtung des Dienstherrn, diese angemessen zu ermöglichen. So sollen unter anderem dezentralisierte und familiengerechte Fortbildungsveranstaltungen, einschließlich E-Learning-Einheiten, kostenfrei angeboten werden. Das Gesetz soll auch die Möglichkeit schaffen, dass die Jurist*innen im Rahmen geeigneter Supervisions- und Intervisionsangebote ihren Arbeitskontext reflektieren. Dies kann zum einen zu einer Qualitätsverbesserung der Arbeit führen, zum anderen trägt es aber auch zu einer persönlichen Entlastung der Richter*innen und Staatsanwält*innen bei, die gerade in diesem Umfeld häufig unter dem Druck einer hohen Arbeitsbelastung und Erwartungshaltung stehen.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

Grüne Links

  • Grüner Landesverband
  • Grüner Bundesverband
  • Grüne Jugend NRW

Themen

  • Anti-Atom
  • Arbeitsmarkt
  • Bauen & Wohnen
  • Bergbau
  • Menschen mit Behinderungen
  • Bauen und Wohnen
  • Demokratie und Verfassungsschutz
  • Energie & Klimaschutz
  • Enquete-Kommissionen
  • Europa
  • Frauen
  • Forschung & Innovation
  • Geflüchtete Menschen
  • Gentechnik
  • Gesundheit
  • Haushalt & Finanzen
  • Hochschule & Wissenschaft
  • Innenpolitik
  • Integration
  • Eine-Welt / Internationales
  • Jugend
  • Kinder & Familie
  • Kommunales
  • Kultur & Medien
  • Landesplanung
  • Landwirtschaft
  • Luftverkehr
  • Naturschutz
  • ÖPNV
  • Petitionen
  • Pflege
  • Queer
  • Recht & Justiz
  • Rechtsextremismus
  • Religion
  • Schule
  • Inklusion
  • Soziales
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verbraucherschutz
  • Verkehr
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • Blog
  • Netiquette der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
  • Anmeldung zu unseren Newslettern
  • Newsletter
  • Kasse
  • Bestellung abgeschlossen
  • Newsletter Kommunalverteiler
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Vorlieben
  • {title}
  • {title}
  • {title}