Mehrdad Mostofizadeh: „Die Zielsetzung finde ich jedoch richtig“

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich dem anschließen, was der Kollege Bovermann gesagt hat. Kommunale Wählergemeinschaften, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sind eine Bereicherung für die Politik. Sie sind wichtige Bestandteile der kommunalpolitischen Auseinandersetzung und auch der Konkurrenz. Natürlich muss es Chancengleichheit und Gleichheit bei der Frage der Transparenz geben.

Ich möchte noch deutlich betonen: Nordrhein-Westfalen ist durch eine gewisse Geschichte mittlerweile eines der Vorreiterländer beim Thema „direkte Demokratie“, aber auch, wenn es darum geht, sich durch Einwohnerbegehren, Bürgerinnenentscheide und verschiedene andere Instrumente an der kommunalen Demokratie zu beteiligen. Das sind wichtige Güter, bei denen wir sehr genau darauf achten müssen, dass wir berechtigte Zielsetzungen haben und das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird. Das, lieber Kollege Höne und lieber Kollege Dr. Geerlings, sehe ich bei dem Bürgerentscheid ein wenig so.

Ich bin ganz ehrlich: Als ich die Überschrift gelesen haben, dachte ich: Guter Punkt; dazu hätten wir auch einen Vorschlag machen können, haben wir aber nicht. – Dann habe ich es aber intensiver gelesen und muss Ihnen sagen, dass die Punkte, die Kollege Bovermann angesprochen hat, einfach richtig sind. Ich möchte noch einige hinzufügen.

Die Logik, warum der Landtagspräsident hier zuständig sein soll, erschließt sich mir nicht. Nachvollziehbar wäre noch, wenn man den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin zuständig machen würde – oder, wenn man denen nicht vertraut, möglicherweise die Landeswahlleitung. Aber warum aus einer Vertretungskörperschaft plötzlich der Landtagspräsident die Bezugsperson sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wer soll ihm denn treuepflichtig sein? Wer arbeitet ihm zu? Das erschließt sich mir an der Stelle, ehrlich gesagt, nicht. Wir können ja nach einer Lösung suchen. Wir haben die Möglichkeit im Ausschuss und bei einer möglichen Anhörung auf Verbesserungen hinzuwirken.

Der zweite Punkt, den ich wirklich wichtig finde, ist das Thema „Bürger- und Bürgerinnenbegehren“. Wie wollen Sie da die Zuwendungen betreffend eine Abgrenzung hinbekommen? Sie fordern im Grunde, ohne es im Gesetz zu formulieren, dass den 25 Personen, die dieses Begehren unterstützen, in dem Moment, in dem der Rat entscheidet, sich dem nicht anzuschließen, und es dann zum Bürgerinnenentscheid kommt, die Pflichten auferlegt werden müssen, die einem Verein mit einer gewissen politischen Gliederung mit Vorstand oder zumindest einer Wählergemeinschaft obliegen würden. Das halte ich praktisch nicht für durchführbar.

Trotzdem finde ich den jetzigen Zustand mit den wenigen Transparenzauflagen – im Prinzip nach dem Vereinsrecht und nach Rechenschaftsmethoden, die zeitlich gar nicht befriedigend sein können – nicht befriedigend. Da bin ich wieder ganz bei Ihnen, und so haben Sie es im Gesetzentwurf auch geschildert.

Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu: Wenn jemand zur Wahl antritt und anderthalb Jahre später erklären muss, wie er das finanziert hat – möglicherweise standen große Einzelspenderinnen dahinter –, dann ist es auch das Recht der Bürgerinnen und Bürger, darüber Auskunft zu bekommen. Wie Sie dann damit umgehen, ist eine andere Frage. Die Zielsetzung finde ich jedoch richtig.

Bei dem Gutachten, das der Gutachterdienst in Ihrem Auftrag erstellt hat – ehrlich gesagt, habe ich es nur überflogen –, wurde das Thema „Bürgerinnenbegehren“ gar nicht angeschnitten. Auf die Frage der Gleichstellung und der Finanzierung hat der Kollege Bovermann ebenfalls hingewiesen. Ich hielte das nicht für richtig, aber wenn man auf der einen Seite die Rechte ausführt, gleichzeitig aber sagt, dass es kein Geld dafür gibt, könnte man über den Gleichbehandlungsgrundsatz zumindest diskutieren.

Die wichtigsten Punkte, die meines Erachtens momentan in dem Gesetzentwurf schwierig sind und die ich – Stand heute – auch für falsch halte, habe ich angesprochen.

Ein letzter Punkt, den ich nicht ganz verstanden habe, ist das Thema der Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten. Dass eine Rechnungslegung gemacht werden muss, ist in Ordnung, aber warum bei 25.000 Euro Umsatz ein Wirtschaftsprüfer darauf schauen muss, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist bei keiner Partei so. Jede andere Gliederung legt es ordnungsgemäß vor, und dann muss sich keine Wirtschaftsprüferin, kein Wirtschaftsprüfer das ansehen. Das können wir im Ausschuss diskutieren; dazu würden mir auch andere Instrumente einfallen. Das ist sicherlich etwas, was wir sicherlich im Detail geklärt bekommen.

Ich finde die Debatte über diesen Gesetzentwurf sehr spannend. Wir sollten jedoch nicht untaugliche Instrumente denen um den Hals hängen, die Gutes im Schilde führen und Gutes für unsere Demokratie tun. Deswegen tendiere ich – Stand heute – auch dazu, mindestens das Thema „Bürgerinnenbegehren“ gänzlich herauszunehmen. Ich bin gespannt, was die Ausschussberatungen und die Anhörung bringen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mehr zum Thema

Kommunales