Was unternimmt die Landesregierung, um CumCum-Geschäfte aufzuklären?

Kleine Anfrage von Monika Düker und Stefan Engstfeld

Während dem Steuerbetrug durch CumEx-Geschäfte mittlerweile eine öffentliche und politische Beachtung zu Teil wird und es eine juristische Aufarbeitung gibt, sind CumCum-Praktiken noch immer kaum beachtet. Dabei liegt der Schaden, der bundesweit durch diese Geschäftspraktik entstanden ist, nach Recherchen der Bürgerbewegung Finanzwende e.V., bei bislang 20 Milliarden Euro (https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/steuerraub-cumex/cumcum-der-uebersehene-bruder-von-cumex/).

Nach Einschätzung des Vereins hatten zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Obersten Finanzbehörden der Länder aus den Jahren 2016 und 2017 den Großteil der CumCum-Fälle von der juristischen und verwaltungstechnischen Aufarbeitung ausgenommen. Fälle mit einer positiven Vorsteuerrendite und Fälle vor 2013 sollten nicht aufgearbeitet werden können, was die überwiegende Mehrheit der Fälle betrifft. So hätte es kaum Möglichkeiten für Steuerrückforderungen gegeben.

Zwei neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Juli 2021, die die ursprünglichen Schreiben ersetzen, haben diese Beschränkungen aufgehoben, sodass sich auf dieser Grundlage nun neue Ansatzpunkte für Steuerrückforderungen und Ermittlungen durch die Landesregierungen, Staatsanwaltschaften und der Finanzämter ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Steuerfälle schätzt die Finanzverwaltung aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen durch die diesjährigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Aufarbeitung der CumCum-Fälle neu beurteilen zu müssen?
  2. Hat die Landesregierung Kontakt mit den Finanzämtern aufgenommen, um die CumCum-Geschäfte zu untersuchen und gegebenenfalls Steuerrückforderungen auszustellen?
  3. Wie viele Ermittlungen zu CumCum-Geschäften laufen aktuell bei nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften?
  4. Wie viele Beschäftigte des Landes sind in den Bereichen der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung und der Polizei aktuell mit der Aufarbeitung der CumCum-Fälle in NRW beschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach Behörde und Aufgaben der Beschäftigten.)
  5. Inwiefern bewertet die Landesregierung das aktuell eingesetzte Personal vor dem Hintergrund der neuen Lage durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums für ausreichend, um die Ermittlungen vor möglicherweise einsetzenden Verjährungsfristen zum Abschluss bringen zu können?