Wie unterstützt die Landesregierung Antragsteller bei der Beantragung von ELER-Mitteln?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Auch in der neuen Förderperiode von 2021 bis 2027 wird der ländliche Raum durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) unterstützt. Ein besonderer Fokus liegt in dieser Periode auf dem Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umsetzung verschiedener europäischer Strategien, wie dem „Green Deal“, der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie und der „Biodiversitätsstrategie“. Zwar obliegt in dieser Förderperiode die Ausgestaltung der nationalen Ebene, jedoch sind die Bundesländer für die Umsetzung des nationalen GAP-Strategieplans verantwortlich.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 4660 vom 6. November 2020 (Drucksache 17/11989) geht hervor, dass 7 % der gestellten Anträge aus verschiedenen Gründen nicht bewilligt wurden. Jedoch wird es auch Betriebe geben, die einen Anspruch auf Förderungen erwerben konnten, dies aber aus unbekannten Gründen unterließen. Hinzu kommt das Problem, dass der nationale GAP-Strategieplan offiziell erst bis zum 31. Dezember 2021 bei der Europäischen Kommission zur anschließenden Genehmigung eingereicht werden muss. Bis der nationale Strategieplan angewandt werden kann, befinden wir uns in einer Lücke zwischen der letzten Förderperiode, die 2020 ausgelaufen ist und der Erlaubnis zur Umsetzung des nationalen Strategieplans.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Antragsteller sind in der vergangenen Förderperiode in NRW an der Bagatellgrenze gescheitert? (Bitte die Antwort aufschlüsseln in öffentliche und private Antragsteller je Jahr)
  2. Inwiefern gab es in der vergangenen Förderperiode seitens der Landesregierung Bemühungen, das Potential an Antragstellern und die Gründe von Antragstellern abzufragen, für die eine Förderung möglich gewesen wäre, eine Beantragung aber unterlassen haben?
  3. Welche Ansätze der Landesregierung gibt es, um in der neuen Förderperiode das Potential an förderbaren Betrieben zu ermitteln, um frühzeitig die Umsetzung des nationalen Strategieplans für eine höhere Abrufquote in NRW anpassen zu können?
  4. Was passiert in NRW mit Blick auf die ELER-Förderung, bis der nationale GAP-Strategieplan umgesetzt werden kann?
  5. Was will die Landesregierung unternehmen, damit in der neuen Förderperiode die o. g. Quote von bislang 7 Prozent abgesenkt wird?