Arndt Klocke: „Es braucht gute Regelungen, damit Stadtteile, in denen Nachbarschaften gut funktionieren, nicht unter diesen Vermietungen zu leiden haben“

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Wohnraumstärkungsgesetz - zweite Lesung

Arndt Klocke (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt – das ist schon in den vorherigen Reden erwähnt worden –, erfolgt eine Weiterentwicklung zu der Gesetzgebung, die wir in rot-grüner Zeit auf den Weg gebracht haben. Wir haben das nicht nur auf den Weg gebracht, weil sich SPD und Grüne etwas überlegt hatten, sondern wir hatten von 2010 bis 2012 die sehr wichtige Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ unter der Leitung unserer damaligen Kollegin Daniela Schneckenburger.

Aus dieser Enquetekommission ist eine ganze Reihe von Maßnahmen bzw. von Zielen und Wünschen an die Landesregierung herangetragen worden, um der Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam entgegenzutreten. Deshalb haben wir in der Regierungszeit damals die entsprechenden Regelungen für Nordrhein-Westfalen getroffen. Ich muss sagen, dass ich durchaus eine gewisse Zufriedenheit verspüre, dass die Ankündigung aus dem gültigen schwarz-gelben Koalitionsvertrag nicht umgesetzt worden ist. Danach wollte man nämlich alle Instrumente abschaffen, die aus der vorherigen Regierungszeit kamen und über den bundesweit geltenden Mieterschutz hinausgehen. Das ist unter anderem durch vielfältige Proteste der Mieterverbände, durch das NRW-Bündnis „Wir wollen wohnen!“ und natürlich auch durch die Expertise bei den entsprechenden Anhörungen verhindert worden.

Was diesen Gesetzentwurf angeht, so verlasse ich mich auf die Expertise eines Experten aus der Stadt, in der ich lebe, auf Herrn Ludwig aus dem Kölner Wohnungsamt. Ihn haben wir schon vielfach in Anhörungen im Landtag gehört. Er hat diesen Gesetzentwurf in der Anhörung durchaus als grundsätzlich positiv skizziert und als gute Weiterentwicklung zu der bisherigen gesetzlichen Regelung angesehen, aber auch einige Anregungen gegeben, was man an der Vorlage der Landesregierung verbessern könnte. Das haben wir Ihnen in Form von Änderungsanträgen vonseiten der Grünen und gemeinsamen Änderungsanträgen von SPD und Grünen vorgelegt, die Sie leider nicht mit aufgenommen haben. Das gilt zum Beispiel für die Senkung der Frist bei Kurzzeitvermietungen von zwölf auf acht Wochen. Das ist vielfältig gefordert worden, unter anderem vom Deutschen Städtetag, vom ILS in Dortmund, von der DEHOGA, aber auch von Herrn Ludwig vom Kölner Wohnungsamt. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie es aufgenommen hätten. Das Gleiche gilt für unseren gemeinsam mit der SPD gestellten Änderungsantrag zur Frage der Unterkünfte für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Das hat Herr Kollege Becker eben in seiner Rede ausgeführt.

Strich drunter. Es gibt durchaus Licht und Schatten. Der Gesetzentwurf ist im Großen und Ganzen durchaus positiv. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Wir schlagen der Landesregierung vor, dass man gerade bei der Frage der Zweckentfremdung bei Kurzzeitvermietungen gesetzliche Evaluationen vornimmt. Ich sehe es aus meiner Erfahrung und aus der Erfahrung mit dem Stadtbezirk Köln-Nippes, in dem ich lebe und den ich vorhin schon mal erwähnt habe, so: Bei uns in der Straße haben wir mehrere Häuser, in denen Airbnb-Wohnungen sind. Ich bin mitnichten der Meinung, dass man dieses Portal zerschlagen sollte oder wie auch immer. Es ist ein Angebot.

Warum dadurch die angespannten Wohnungsmärkte entlastet werden, lieber Kollege Paul, das ist mir noch nicht klar geworden. Es ist die Möglichkeit einer privaten Unterkunft für Menschen, die ansonsten in Hotels gehen würden, die ansonsten in Pensionen gehen würden, die möglicherweise andere Privatunterkünfte von Freundinnen, Freunden und Verwandten nutzen würden, die über dieses Portal mieten. Wie Airbnb in einem angespannten Wohnungsmarkt nützlich sein kann, in dem bezahlbarer Wohnraum fehlt, ist mir bisher noch verborgen geblieben. Aber vielleicht können wir uns darüber persönlich mal am Rande austauschen.

(Zuruf von Stephen Paul [FDP])

Wie auch immer. Es geht nicht darum, Airbnb in irgendeiner Weise zu verbieten. Aber ich finde, es braucht einen gesetzlichen Rahmen. Es braucht gute Regelungen, damit Stadtteile, in denen Nachbarschaften gut funktionieren, nicht unter diesen Vermietungen zu leiden haben, und damit sie nicht grundsätzlich als Alternative genutzt werden, um privaten Vermieterinnen und Vermietern eine Möglichkeit zu schaffen, Wohnraum wegzunehmen, der ansonsten zu Bestandsmieten an Menschen vermietet werden könnte, die dort zwölf Monate regulär leben. Deswegen fänden wir eine Frist von acht Wochen richtiger als das, was in diesem Gesetzentwurf steht.

Um das zu überprüfen, würden wir es begrüßen, wenn die Landesregierung zu einem späteren Zeitpunkt – ein Jahr, nachdem das Gesetz in Kraft tritt – eine Evaluation vornimmt. Ich habe vom Kollegen Paul gelernt, die jetzige Landesregierung hat ein dynamisches Politikverständnis, also passt sich regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten an. Deswegen würden wir es begrüßen, wenn dieses Gesetz nach einem Jahr evaluiert würde. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und Jochen Ott [SPD])

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. –

Mehr zum Thema

Bauen & Wohnen