Schwächung der Inklusion an Grundschulen durch den neuen Eckpunkteerlass

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Nach dem Erlass „Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in der Grundschule“ sollen die Klassen 3 und 4 für sechs Schülerinnen und Schüler mit förmlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Stelle erhalten, „die mit einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung oder ggf. einer Fachkraft aus den weiteren pädagogischen Berufsgruppen für die Klassen 3 und 4 besetzt werden kann“.

So könnte die Situation entstehen, dass Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache, bei denen der Bedarf erst nach den ersten beiden Schuljahren festgestellt wurde, in den Klassen 3 und 4 ausschließlich Unterstützung durch Sozialpädagogen oder weiteres pädagogisches Personal erhalten, aber keine sonderpädagogische Förderung, trotz festgestelltem Förderbedarf.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie steht der Erlass „Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in der Grundschule“ in Bezug auf das „Ersetzen von sonderpädagogischen Fachkräften mit dem geltenden Recht der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in Einklang, in dem das Recht auf sonderpädagogische Förderung festgeschrieben ist?
  2. Für welche Aufgabenbereiche und Anteile werden die im Erlassentwurf „Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in der Grundschule“ genannten Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase – die sogenannte „Sockelausstattung“ – eingesetzt?
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Sozialpädagogischen Fachkräfte tatsächlich ausschließlich für die vorgesehenen Aufgaben eingesetzt werden und nicht Löcher stopfen müssen beim lehrenden Personal?
  4. Wie viele der Stellen für Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sind „fachfremd“ besetzt? (Bitte aufschlüsseln in absoluten Zahlen und in Prozentangaben nach Lehrkräften mit einem anderen Lehramt, Sozialpädagogischen Fachkräfte, Fachkräften aus weiteren pädagogischen Berufsgruppen.)
  5. Wie viele der Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen arbeiten ohne die Unterstützung durch eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung?