NRW-Verfassungsgerichtshof stärkt Rechte des Parlaments: Klage der Abgeordneten von SPD und Grünen weit überwiegend erfolgreich

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von GRÜNEN und SPD

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Abgeordnete der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW haben gemeinsam Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die unterlassene Zuleitung von Akten sowie die fehlende Zuleitung von unbearbeiteten Originalakten im Rahmen der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kindesmissbrauch“ (PUA IV) eingereicht. Zur heutigen Urteilsverkündung erklären Jürgen Berghahn und Andreas Bialas, Sprecher und Obmann der SPD-Fraktion, sowie Verena Schäffer, Vorsitzende und Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im PUA IV:

„Das heutige Urteil hat die Rechte des Parlaments gestärkt. Das Gericht hat uns darin Recht gegeben, dass die Landesregierung dem PUA die Akten schneller und transparenter hätte liefern müssen. Die Begründung für die vielen aussortierten Aktenteile war zu pauschal. Darüber hinaus hätte die Landesregierung den PUA viel frühzeitiger über Verzögerungen bei der Aktenlieferung informieren und organisatorisch darauf reagieren müssen. Damit wurde unserer Klage weit überwiegend stattgegeben. Einmal mehr hat der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen damit bestätigt, dass die Landesregierung die Rechte des Parlaments verletzt und gegen die Verfassung verstoßen hat.

Trotz des rechtlichen Erfolgs hätten wir uns allerdings gewünscht, dass eine gerichtliche Klärung nicht notwendig gewesen wäre. Allein der Aufklärungsgegenstand des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sollte eine maximale Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem Parlaments selbstverständlich machen.

Leider konnte das Gericht die zweite Frage, ob Abgeordnete auch Zugang zu den nicht pseudonymisierten Akten haben müssen, um die Landesregierung umfänglich kontrollieren zu können, in der Sache nicht beantworten. Grund war der Ablauf einer sechsmonatigen Frist. Die Frist lief auch deshalb ungenutzt ab, weil die Antragstellerinnen von der Landesregierung über den Fortschritt der Pseudonymisierung in Unkenntnis gelassen wurden. Hätten sie schon früher von der schleppenden Pseudonymisierung erfahren, hätten sie rechtzeitig die Klage erhoben.

Wir fordern Herrn Innenminister Reul und Herrn Justizminister Biesenbach nun auf, alle fehlenden Akten unverzüglich zu liefern und den PUA IV bestmöglich bei seiner Arbeit zu unterstützen.“