Wachsende Waldbrandgefahr in NRW ernst nehmen – Waldbrandprävention und -bekämpfung weiter effektiv verbessern

Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Entschließungsantrag zum Antrag „Wachsende Waldbrandgefahr in NRW ernst nehmen Brandprävention optimieren und effektive Brandbekämpfung ermöglichen“ der GRÜNEN im Landtag

  1. Ausgangslage Waldbrandgefahr nimmt zu

Waldbrände bedeuten ein großes Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier und verursachen im­mer wieder schwere wirtschaftliche und ökologische Schäden. Riesige Waldflächen, die über Generationen gewachsen sind, können dabei innerhalb weniger Tage oder Stunden zerstört werden.

Die Auswirkungen des Klimawandels haben die Vitalität unserer Wälder in den vergangenen Jahren maßgeblich beeinträchtigt. Insbesondere die Jahre 2018, 2019 und 2020 waren ge­prägt durch ein über Monate hinweg anhaltendes Niederschlagsdefizit, das bis heute seine enormen Auswirkungen in den Wäldern zeigt. Trotz zum Teil ergiebiger Niederschläge in den vergangenen Wintern konnte das entstandene Niederschlagsdefizit nicht ausgeglichen wer­den. Viele Baumbestände sterben ab, vertrocknen regelrecht und Schädlinge wie der Borken­käfer breiten sich in den geschwächten Beständen aus wie nie zuvor.

Die erneut extreme Trockenheit zu Beginn der Vegetationszeit von Mitte März bis April 2020 hat die Situation weiter verschärft. Insbesondere der Oberboden war schwer betroffen und nahezu komplett ausgetrocknet. Im Zuge dessen kam es in Nordrhein-Westfalen bereits zu Beginn des Jahres zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Waldbränden mit gewaltigen Schäden am Waldbestand. Laut Waldzustandsbericht 2020 wurden im Zeitraum April bis Sep­tember insgesamt 45 Waldbrände mit einer Waldbrandfläche von mehr als 44 Hektar (reine Brandfläche) verzeichnet. Statistiken, u.a. des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, zeigen, wie stark die Waldbrandgefahr in den vergangenen Jahren wieder ange­stiegen ist. Zusätzlich verschärft der hohe Anteil abgestorbener Fichtenbestände, die nach dem Borkenkäferbefall noch nicht vollständig eingeschlagen worden sind, die Waldbrandge­fahr deutlich.

Die meisten Brände werden durch menschliches Handeln ausgelöst. Die häufigsten Ursachen sind Brandstiftungen, Fahrlässigkeit von Waldbesucherinnen und -besuchern, vereinzelt aber auch Forstarbeiten. Bei derart trockenen Böden reicht oft ein Funke oder eine achtlos wegge­worfene Zigarette, um Brände in Wald und Landschaft auszulösen.

Um wirksam gegen die aufgrund des fortschreitenden Klimawandels zunehmenden Wald­brände vorgehen zu können, ist ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden notwendig.

  1. Waldumbau naturnah und präventiv gestalten

Um im Falle eines Waldbrandes die Ausbreitung des Feuers begrenzen zu können, ist der Entzug von leicht brennbarem Material in Gebieten mit hohem Waldbrandrisiko erforderlich. Daher müssen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer intensiver unterstützt werden, Schad-holz und bei Rodungen durch Harvester zurückgelassenes Astwerk und Zweige aus den Wäl­dern zu entfernen.

Das Risiko von Waldbränden ist zusätzlich abhängig von der Baumartenwahl. Besonders bei harzhaltigen Nadelbäumen – allen voran Kiefer und Fichte – ist das Risiko besonders hoch. Im Gegensatz zu Nadelholzforsten halten natürliche Laubholzmischwälder mehr Feuchtigkeit in Boden und Luft und trocknen daher weniger schnell aus. Der Waldumbau hin zu naturnahen sowie arten- und strukturreichen Wäldern muss daher auch im Sinne der Waldbrandprävention das Ziel der nordrhein-westfälischen Waldwirtschaft sein. Es ist unerlässlich, diese waldbauli­chen Maßnahmen fortzuführen und zu intensivieren.

Neben den Maßnahmen der Baumartenauswahl helfen auch klassische präventive Maßnah­men. Im Rahmen einer Anfang 2020 gegründeten Projektgruppe, bestehend aus dem Minis­terium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Ministerium des Innern, den zuständigen Behörden von Feuerwehr und Forstverwaltung sowie den verantwort­lichen Waldbesitzerinnen und -besitzern ist ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, das die unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungshaltungen bündelt und in einen verantwor­tungsbewussten Ausgleich bringt. Akteure aus Naturschutz und der Forst- und Waldwirtschaft sollen ebenso in die Projektgruppe eingebunden werden. Die Projektgruppe, die sich der Ver­besserung der Waldbrandprophylaxe und der Waldbrandbekämpfung widmet, hat sich im Hin­blick auf die Erarbeitung eines Konzepts mit zahlreichen Einzelaspekten auseinanderzuset­zen, von denen einige im Folgenden näher beleuchten werden

Ein wichtiger Baustein der Waldbrandbekämpfung besteht in der regelmäßigen Überprüfung des ungehinderten Zugangs zu Waldgebieten für die Feuerwehr mit ihren Löschfahrzeugen und anderen Einsatzmitteln. Forstämter wirken bereits gemeinsam mit den Feuerwehren da­rauf hin, dass Wegesperren im Wald durch die Feuerwehr ohne Weiteres geöffnet oder besei­tigt werden können. Es gibt jedoch noch zu viele Fälle, in denen Wege mit unüberwindbaren Hindernissen, wie etwa großen Steinblöcken, versperrt werden, um eine Durchfahrt für PKW zu verhindern. Diese verhindern auch, dass die Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen in den Wald gelangt.

Auch die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in der Pflicht, darüber hinaus dafür zu sor­gen, dass durch Fällarbeiten zurückgelassenes Astwerk und Zweige nicht zu einer Unzugäng­lichkeit der Waldflächen führen. Die Landesregierung muss ihre Bemühungen intensivieren, dass die Wege in Wäldern für die Einsatzkräfte zugänglich und befahrbar sind. Dazu gehört zum Beispiel, die Waldbesitzerinnen und -besitzer über die Problematik unüberwindbarer Hin­dernisse für die Feuerwehr aufzuklären.

Dies geht jedoch nur dort, wo ein Befahren des Waldes auch erlaubt ist. In Nordrhein-Westfa­len gibt es Waldgebiete, die gerade keine Wege aufweisen sollen. Dies ist bei einigen Teilen von Naturparks oder dem Kerngebiet des Nationalparks Eifel der Fall. In diesen Waldgebieten sind Fällungen verboten, Straßen dürfen nicht angelegt werden, da ein Teil des Nationalpark-gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik er­leben und wiedergeben soll. In diesen Bereichen ist jeglicher vorbeugende Brandschutz durch menschliche Eingriffe, beispielsweise durch Entsorgen von Totholz, verboten. Für diese be­sonders geschützten Waldbereiche müssen örtliche Konzepte erarbeitet werden, um einen effektiven Schutz vor Waldbränden dauerhaft zu erzielen.

Ebenso wichtig ist die sog. Waldbrandfrüherkennung. So sind beispielsweise optische Sen-sorsysteme zur Waldbrandfrüherkennung und -überwachung denkbar, wie sie in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ver­wendet werden. Im Rahmen der Konzeptionierung ist eine Prüfung zielführend, welche Mög­lichkeiten zur Waldbrandfrüherkennung genutzt und eingeführt werden können, wie beispiels­weise die Durchführung von Überwachungsflügen in Zeiten hoher Waldbrandgefahr oder der Einsatz von Drohnen über unzugänglichem und geschützten Geländen.

Die Bedeutung eines ganzheitlichen und interdisziplinären Konzepts wird auch an einem wei­teren Aspekt deutlich. Nordrhein-Westfalen als Flächenland hat auch aufgrund seiner Natur­struktur eine große Landschaftsvielfalt zu bieten: Neben weitreichenden landwirtschaftlich ge­prägten Feldern und Wiesen zählen beispielsweise die Eifel, das Sieger- und Sauerland zu den waldreichsten Regionen in Deutschland. Ziel muss es sein, dass besonders vom Wald­brand gefährdete Waldflächen, etwa durch digitale Waldbrandgefahrenkarten, systematisch erfasst und hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zum präventiven Brandschutz überprüft werden, um das Waldbrandrisiko für die Wälder in Nordrhein-Westfalen in Zukunft besser ab­schätzen zu können.

III. Erforderliche Maßnahmen im Bereich der Feuerwehren

Der Schutz und die Sicherheit der Einsatzkräfte stehen bei der Bekämpfung von Waldbränden im Vordergrund. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Waldbrände müssen so gestaltet werden, dass die Gefährdung für die Einsatzkräfte möglichst gering gehalten wird. Daher zählt eine angemessene technische Ausstattung vor Ort zu den Grundvoraussetzungen für eine effektive Waldbrandbekämpfung. Sinnvoll erscheint es, zu klären wie technische Aus­stattungsgegenstände, die für die Waldbrandbekämpfung notwendig sind, aufgrund von inter­kommunalen Mitbenutzungsregelungen vorgehalten werden können. So kann erreicht wer­den, dass auch bei großen Waldflächen, die ggf. auch Gemeindegrenzen überschreiten, in Zusammenarbeit auch an dieser Stelle für einen besseren Waldbrandschutz gesorgt wird.

Im vergangenen Jahr konnten die Anschaffungen des Landes von sogenannten Hochleis-tungswasserförder-Systemen und Löschwasseraußenlastbehälter des Typs „Bambi Bucket“ bei der Bekämpfung der großen Waldbrände im Bereich Gummersbach und Meinerzhagen zum Einsatz gekommen. Vor allem die Löschwasseraußenlastbehälter, die an die Hubschrau­ber der Fliegerstaffel der Polizei angebracht werden, tragen dazu bei, dass Waldbrände auch aus der Luft gelöscht werden können. Vor diesem Hintergrund und auch dem stetig steigenden Waldbrandrisiko ist zu prüfen, wie weitere Kapazitäten für die Brandbekämpfung aus der Luft geschaffen werden können. Denkbar wäre eine entsprechende Vergrößerung der Hubschrau­berflotte der Polizei samt Ausstattung mit „Bambi Buckets“.

Die Brandbekämpfung aus der Luft ist zur Bekämpfung gegen Feuer im Nationalpark aber auch mit Blick auf den besonderen Fall von Wald- oder großflächigen Vegetationsbränden in munitionsbelasteten Gebieten bedeutsam. Mit dem Truppenübungsplatz Senne nördlich von Paderborn, dem ehemaligen Truppenübungsplatz Wahner Heide bei Köln, Flächen im Ruhr­gebiet sowie dem ehemaligen Truppenübungsplatz Vogelsang liegen nicht wenige Verdachts­flächen mit nicht beräumter Munition auch in Nordrhein-Westfalen vor. Hier ist jedoch die Luft­bekämpfung aufgrund des notwendig einzuhaltenden Sicherheitsabstandes auch in der Luft nur bedingt effektiv. Für eine sinnvolle Lösung dieses nicht irrelevanten Sonderproblems soll die Projektgruppe Konzepte für Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung von in anderen Ländern oder auf Bundesebene erarbeiteten Vorschlägen entwickeln.

Des Weiteren ist auch die Bereitstellung aktueller Kartenwerke, die unter anderem befahrbare Wege, Wegesperren, genaue Ortsbezeichnungen, forstliche Rettungs- und Sammelpunkte so­wie Wasserentnahmestellen und Waldbrandrisikoflächen ausweisen und online aufrufbar sind, (Waldbrandeinsatzkarten – WBEK) essentiell für die Waldbrandbekämpfung.

Gleiches gilt für das Netz sog. forstlicher Rettungspunkte. Diese definierten Orte im Wald, die mit Koordinatenangaben versehen sind, beschreiben Treffpunkte, die der besseren Orientie­rung und zielgenauen Rettungsmöglichkeit dienen. Sie können bei Waldbränden der genaue­ren Verortung von Bränden dienen. Einige Kommunen haben bereits ein gutes Netz forstlicher Rettungspunkte in ihren Waldgebieten ausgeschildert. Hier soll jedoch eine Ausdehnung auf die noch nicht erfassten Flächen vorangebracht werden.

Der DFV rät in einer Fachempfehlung aus dem Jahr 2018 dazu, bei Einsätzen der Waldbrand­bekämpfung bei warmer Witterung keine mehrlagigen Feuerschutzjacken und -hosen als per­sönliche Schutzausrüstung zu tragen, da dies zu einer zu großen Belastung für die Einsatz­kräfte führt. Empfohlen werden stattdessen einlagige Feuerschutzjacken und -hosen. Die Be­reitstellung angemessener, den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechender Schutz­kleidung für unterschiedliche Einsatzsituationen, auch der Vegetationsbrandbekämpfung, ist Aufgabe der Kommune als Arbeitgeber. Denn diese müssen für ihre Feuerwehrfrauen und -männer gerade in Kommunen mit gefährdeten Waldgebieten eine angemessene Ausstattung gewährleisten. Die Landesregierung soll für die Kommunen einschlägige Empfehlungen zur Ausrüstung, etwa mit leichter persönlicher Schutzausrüstung, für die Waldbrandbekämpfung erarbeiten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sie dadurch unterstützen.

Eine verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Konzeption zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von Waldbränden kann nur zielführend umgesetzt werden, wenn auch entspre­chend geschultes Personal und ausgebildete Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Daher muss die besondere Bedeutung der Waldbrandgefahr, die in einigen Regionen NRWs besonders hoch ist, auch im Rahmen der Grundausbildung der Feuerwehr eine stärkere Berücksichtigung finden. Das Institut der Feuerwehr bietet entsprechende Schulungen für Führungskräfte an. Für die Weiterentwicklung der Grundausbildung ist auch im Rahmen der Konzeption zur Wald-brandprophylaxe und Waldbrandbekämpfung darauf einzugehen, wie ein strukturiertes Ange­bot für Grundausbildungen für Wald- und Vegetationsbrände geschaffen werden kann (z.B. Schulungen von Multiplikatoren für Ausbildungskräfte).

Für die Ausbildung von mehr Waldbrandexpertinnen und -experten ist die Ausarbeitung eine Konzepts sinnvoll. Denkbar sind Kooperationen mit anderen angrenzenden Bundesländern und Partnern in Anrainerstaaten der deutsch-belgisch-niederländischen Grenzregion. Darüber hinaus bietet sich ein fachlicher Austausch mit Mitgliedsstaaten der EU an, die eine besondere Fachkompetenz auf dem Gebiet der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung haben, wie bei-spielswiese Frankreich, Italien oder Portugal. Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern bereits bestehende Strukturen und Expertisen für die Aus- und Fortbildung von Waldbrandexpertinnen und -experten in NRW genutzt und vernetzt werden können und ggf. erweitert werden müssen.

Um sicherzustellen, dass die Vorbereitungsmaßnahmen und Einsätze im Fall von Waldbrän­den reibungslos ablaufen, soll der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zusam­men mit den Feuerwehren in den Kommunen gemeinsame Übungen durchführen, wie es die aktuelle Erlasslage bereits erfordert. Diese Übungen sollten auch mit weiteren Kooperations­partnern, wie etwa dem THW oder in der Grenzregion zu den Niederlanden und Belgien mit der dortigen Feuerwehr, durchgeführt werden. Bereits vorhandene Netzwerke und Gemein­schaften sind zu stärken, wofür es auch bereits vielfältige Beispiele gibt. Denn nur mit einem starken Netzwerk und einer guten Gemeinschaft kann diesen Gefahrenlagen vorgebeugt wer­den und nur so können die Einsatzlagen im Ernstfall bewältigt werden.

Besonders beim Thema Waldbrand ist die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzerinnen und -besitzern, Verwaltungen und Feuerwehren von Bedeutung. Daher muss der Austausch zwi­schen den zuständigen Landesministerien, der kommunalen Spitzenverbände, dem Verband der Feuerwehren NRW, den Forstbehörden und den Waldbesitzerinnen und -besitzern sowie den Verbänden aus dem Bereich des Naturschutzes und der Forst- und Waldwirtschaft inten­siviert werden. Die Landesregierung befindet sich bereits mit allen beteiligten Akteuren in ei­nem strukturierten Prozess, um beispielsweise Fragen des Waldumbaus, der Zugänglichkeit zu Waldbereichen, der Wirksamkeit von Löschmaßnahmen, der Errichtung von Schneisen und anderen Themen interdisziplinär anzugehen, um eine bestmögliche Vorbereitung auf weitere Waldbrände zu erreichen. Eine regelmäßige Auswertung des Waldbrandgeschehens und eine Aktualisierung der Einsatzpläne sind in diesem Kreis ebenfalls zu organisieren. Da die Feuer­wehren und der Naturschutz in Bezug auf Waldbrände dasselbe Ziel verfolgen, die Wälder zu erhalten, ist ein Austausch dieser Bereiche besonders wichtig.

  1. Beschlussfassung
    Der Landtag stellt fest,
  2. dass die Waldbrandgefahr in NRW, bedingt durch die stärker zu spürenden Auswirkungen des Klimawandels und längeren Trockenphasen im Frühjahr und Hochsommer mit trocke­ner Bodenvegetation, sich signifikant erhöht,
  3. dass waldbauliche Maßnahmen, wie der Waldumbau hin zu Mischwäldern oder das An­legen von Laubholzriegeln die Waldbrandgefahr deutlich reduzieren,
  4. dass die Feuerwehren zur Bekämpfung von Waldbränden gut aufgestellt sein müssen, um Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  1. die gemeinsame Projektgruppe unter Beteiligung des Ministeriums für Umwelt, Landwirt­schaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums des Innern, den örtlich zuständi­gen Behörden (wie Feuerwehr und Forstverwaltung), den Akteuren aus Naturschutz und Forst- sowie Waldwirtschaft eine ganzheitliche, interdisziplinäre Konzeption zur Waldbrandprophylaxe und Waldbrandbekämpfung zu erarbeiten, die sich u.a. mit der Prüfung, Bewertung und Weiterentwicklung folgender Aspekte auseinandersetzt:
  2. a) Erfassung der vom Waldbrand gefährdeten Waldflächen sowie Überprüfung der er­griffenen Maßnahmen zum präventiven Brandschutz,
  3. Gewährleistung der Befahrbarkeit der Waldwege für die Feuerwehr sowie Beseiti­gung von Hindernissen,
  4. Ausarbeitung weiterer Instrumente zur Waldbrandfrüherkennung und -überwachung für die verschiedenen, in NRW bestehenden Vegetations- und Waldbereiche sowie für den Nationalpark, Naturparks, Biosphärenreservate etc.
  5. Erarbeitung von Empfehlungen für die Kommunen zur Nutzung von Ausstattungsge­genständen (z.B. geländegängiger leichter Löschfahrzeuge und erforderlicher leichter Schutzausrüstung), die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen,
  6. Weiterentwicklung der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung aus der Luft,
  7. Aktualisierung der Waldbrandeinsatzkarten unter Berücksichtigung von Waldbrand-gefahrgebieten, die für die Feuerwehr zur Nutzung bereitgestellt werden samt einer digitalen Online-Fassung,
  8. Überprüfung und Verbesserung der Erreichbarkeiten im Digitalfunk insbesondere in peripheren Lagen z.B. der Eifel und des deutsch-/niederländisch-/belgischen Grenz­gebietes,
  9. Weiterentwicklung und Ausdehnung des Netzes forstlicher Rettungspunkte,
  10. Weiterentwicklung der Feuerwehrgrundausbildung im Hinblick auf die besondere Be­deutung der Wald- und Landschaftsbrandbekämpfung,
  11. Förderung der Ausbildung ggf. unter Anwerbung weiterer Waldbrandfachleute für Nordrhein-Westfalen,
  12. Durchführung gemeinsamer Übungen zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen mit den örtlichen Feuerweh­ren sowie den zuständigen Behörden der angrenzenden Bundesländer und derjeni­gen auf belgischer und niederländischer Seite,
  13. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Räumung des Schadholzes aus den Wäldern weiterhin durch Landesförderprogramme zu unterstützen, um somit die Brandgefahr zu­sätzlich zu reduzieren,
  14. durch eine Erhöhung des Laubholzanteils in den Wäldern das Waldbrandrisiko zu senken und sämtliche Landesförderprogramme an eine Bereitschaft zur klimaangepassten Wald­bewirtschaftung zu binden.