Umsetzung des Erlasses zur Beruflichen Orientierung zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.04.2020 (ABl. NRW. 05/2020) zur Beruflichen Orientierung (Ausbildungs- und Studienorientierung) – BASS 12-21 Nr. 1 – ist Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs in Fragen der Berufsorientierung eine Pflichtaufgabe (vgl. auch § 4 Abs. 1 und 2 SchulG).

Mit diesem Erlass sollen insbesondere

  • die fachlichen und überfachlichen Anforderungen der allgemeinbildenden Schulen und der Berufskollegs besser aufeinander abgestimmt werden,
  • die Übergänge in Ausbildung und in vollzeitschulische Bildungsgänge am Berufskolleg erleichtert werden und
  • Informationen über ortsspezifische Bildungsangebote und neue Entwicklungen in Bildungsgängen und Berufsfeldern verbessert

Alle zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Vereinbarungen werden einvernehmlich zwischen den beteiligten Schulen unter Beteiligung der Schulkonferenzen festgelegt und, soweit erforderlich, von der Schulleiterin oder dem Schulleiter genehmigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Vereinbarungen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs gibt es inzwischen (bitte nach Regierungsbezirken und Schulträgern aufschlüsseln)?
  2. Wie werden diese Vereinbarungen von der zuständigen schulfachlichen Aufsicht begleitet und unterstützt?
  3. Welche Widerstände oder Hinderungsgründe beim Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs sind der Landesregierung bekannt?
  4. Welche Unterstützung gibt es durch QUA-LIS NRW bei der Ausgestaltung von Vereinbarungen und Vereinbarungsprozessen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs?
  5. Welche weiteren Unterstützungs- und Begleitungsangebote sind geplant?