Stefan Engstfeld: „Zu allgemein gefasst und ohne Konkretisierung“

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu Neuerungen in der Justiz

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Antrag ist in seiner grundsätzlichen Intention und Ausrichtung erst einmal zuzustimmen.

Er enthält einige gute Ansätze mit Blick auf die Digitalisierung in der Justiz sowie auch dazu, das Juristenausbildungsgesetz NRW zu überprüfen, um Personen den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen.

Die Punkte zur Digitalisierung sind jedoch zu allgemein gefasst und bleiben ohne Konkretisierung. Daher halten wir unser Abstimmungsverhalten im Rechtsausschuss auch noch offen, das von der weiteren Ausgestaltung und der Beratung im Ausschuss abhängt.

Es bleibt für uns unklar, wie die digitalen Themen mit der vorgeschlagenen Änderung im Referentenentwurf zur Form des Jurastudiums und Referendariats vereinbar sein könnten. Der Entwurf erweckt nämlich den Eindruck, dass er lediglich das Justizausbildungsgesetz reformieren will und nicht das Studium.

Es bleibt ebenfalls unklar, auf welche Weise die Nachwuchskräfte gefördert werden sollen. Trotz der Überschrift verliert der Antrag hierzu wenige Worte.

Es bleibt unklar, was Sie meinen, wenn Sie in Ihrem Forderungsteil folgenden Satz aufschreiben – ich zitiere –:

„Der Landtag beauftragt die Landesregierung, … weitere zeitgemäße digitale Lernprogramme zu fördern und zu entwickeln, um die Lehre durch innovative Formate anzureichern“.

Was heißt das? – An sich ist der Satz nicht verkehrt, aber was soll konkret passieren? – Darauf findet sich in Ihrem Antrag keine Antwort; allgemeiner und unkonkreter geht es leider nicht.

Auch die Forderung nach der Stärkung des Rechtsstaates, die Sie am Rande Ihres Antrages beschreiben, lässt offen, wie genau das alles umgesetzt werden soll; das ist dem Antrag leider nicht zu entnehmen.

Zusammenfassend kann ich sagen: Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung sowie der Stoßrichtung des Antrages grundlegend zu, aber einige Fragezeichen bleiben bestehen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mehr zum Thema

Recht & Justiz