Anders als in anderen Bundesländern, hat die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW bislang keine Anpassung der Gemeindeordnung an die Pandemielage vorgenommen.
Bereits seit einem Jahr beherrschen Kontaktbeschränkungen viele Bereiche unseres Lebens. Dazu gehören auch die die demokratischen Entscheidungsprozesse in den Kommunen. Viele Rats- und Ausschusssitzungen konnten nicht stattfinden, weil die Gemeindeordnung etwa keine digitalen Zusammenkünfte und Abstimmungen vorsieht. Bislang wurden lediglich Möglichkeiten geschaffen, Anzahl und Dauer von Sitzungen zu reduzieren. Doch der vielfache Ausfall von Gremiensitzungen bremst die demokratische Willensbildung zunehmend aus und verringert die Transparenz kommunaler Entscheidungen.
Wir bringen deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf ein, der die Gemeindeordnung des Landes an die aktuellen besonderen Anforderungen anpasst und in bestimmten Fällen Sitzungen ermöglicht, bei der die Mitglieder des Gremiums nicht physisch anwesend sein müssen. So kann eine verfassungskonforme und demokratische Willensbildung ermöglicht werden, etwa indem die Sitzungen in Videokonferenzen stattfinden. In der aktuellen Situation können so Kontakte vermieden, gefährdete Personen geschützt und die kommunale Selbstverwaltung aufrecht erhalten werden.