Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Josefine Paul
Mehrdad Mostofizadeh

Über eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche erhielten 2019 in Nordrhein-Westfalen Leistungen der Mindestsicherung, wovon rund 270.000 Personen unter 8 Jahre alt waren. Somit waren rund 18 % aller Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Kinder- und Jugendarmut bleibt weiterhin ein gesellschaftliches Problem in Nordrhein-Westfalen.

Das Bundesprogramm Bildung und Teilhabe soll Kindern und Jugendlichen aus Familien, die von Armut betroffen sind, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Hierfür gibt es unterschiedliche Zuwendungsarten, die beantragt werden können.

Aus der im November 2020 veröffentlichte Studie „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes geht hervor, dass nur 15% der unter 15-jährigen Schülerinnen und Schülern, die leistungsberechtigt waren, von „soziokulturellen Teilhabeleistungen“ profitierten.

Nach den bisherigen Auswertungen der Landesregierung sind gerade niederschwellige Konzepte, wie sie z.B. in Münster und Hamm angewendet werden, offenbar ein wichtiger Grund für die hohe und wünschenswerte Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Berechtigte für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es in Nordrhein-Westfalen von 2017-2020 (eine tabellarische Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten wird erbeten)?
  2. Welche Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2017-2020 abgerufen (eine tabellarische Auflistung nach Kreisen und kreisfreien Städten wird erbeten)?
  3. Wie viele Anträge auf Zuwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen von 2017-2020 abgelehnt und bewilligt (eine tabellarische Auflistung nach Kreisen sowie kreisfreien Städten und nach Zuwendungsarten: Schul- und Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen in Kita, Schule und Hort, Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit werden erbeten)?
  4. Welche Gründe sind der Landesregierung ggf. für die unterschiedliche Inanspruchnahme der Leistungen durch die Kommunen bekannt?
  5. Inwiefern berät die Landesregierung die Kommunen dahingehend, dass die Kommunen von den Erfolgen anderer Kommunen, wie z.B. Münster und Hamm, profitieren und erfolgreiche Konzepte übernehmen bzw. bestehende eigene entsprechend anpassen oder ergänzen?