Wie hoch ist der Investitionsstau bei Mensen, Verwaltungsgebäuden und Servicehäusern der Studierendenwerke?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Die Studierendenwerke haben nicht nur in ihren Studierendenwohnanlagen einen großen Investitionsbedarf. Auch für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an großen Mensen, Verwaltungsgebäuden und Servicehäusern – in denen die verschiedenen Dienstleistungsbereiche für Studierende gebündelt untergebracht werden – benötigen die Studierendenwerke zusätzliche Gelder, um den Investitionsstau abzubauen. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel sind deutlich zu knapp bemessen, um die notwendigen Maßnahmen abzudecken. Das führt auch zu längeren Bauzeiten und höheren Verschuldungen der Studierendenwerke.

Die Gelder, die die Studierendenwerke vom Land erhalten, sind auf verschiedene Haushaltstitel verteilt, die jeweils zweckgebunden für bestimmte Aufgaben vorgesehen sind. Darunter fällt der Titel „Investitionszuschüsse“ (06 027 893 70). Mit den darin vorgesehenen Mitteln sollen die Studierendenwerke Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an großen Mensen, Verwaltungsgebäuden und Servicehäusern vornehmen, die sie selbst besitzen, die also nicht dem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb gehören bzw. von diesem bewirtschaftet werden. In den letzten Jahren unverändert sind hier jährlich 4,2 Millionen Euro vorgesehen. Das ist deutlich zu wenig, um die anstehenden Maßnahmen abzudecken. Für die Beratungen zum Haushaltsentwurf 2021 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen daher eine Erhöhung auf 10 Millionen Euro jährlich gefordert.

Dass laut Haushaltsplan Investitionen in diesem Bereich auch aus nicht ausgegebenen Mitteln der allgemeinen Zuschüsse getätigt werden können, ist eine Farce. Die allgemeinen Zuschüsse an die Studierendenwerke sind weiterhin viel zu niedrig, als dass hier Gelder übrig bleiben würden.

Für das Haushaltjahr 2021 sind im Titel „Investitionszuschüsse“ Neubauten von Verwaltungsgebäuden bzw. Servicehäusern zweier Studierendenwerke zur Förderung eingeplant. Dabei wird ersichtlich, dass es zu sehr langen Bauzeiten führen muss, wenn das Land zwar eine Kostenbeteiligung von beispielsweise 15,1 Millionen Euro für den Neubau eines Gebäudes zusagt, aber in einem Jahr nur 2,1 Millionen Euro auszahlt. Für Landtag und Öffentlichkeit intransparent bleibt dabei, wie hoch die mittlerweile aufsummierten Rückstände für notwendige Maßnahmen sind; sowohl für jene, für die die Landesregierung bereits Mittel zugesagt hat, als auch für jene, über die noch nicht entschieden wurde. Das gilt auch für Maßnahmen, auf deren Beantragung die Studierendenwerke verzichten, weil die Ausgestaltung der Landesförderung so knapp ausfällt und damit nur wenige Anträge Aussicht auf Erfolg haben.

Auch wird ersichtlich, dass die Landesregierung erwartet, dass die Studierendenwerke für Baukosten einen Eigenanteil von einem Drittel bis zur Hälfte zahlen müssen. Aufgrund der bestehenden Regularien und der Finanzsituation der Studierendenwerke erschließt sich, dass dieser Eigenanteil letztlich nur aus einer Verschuldung der Studierendenwerke an anderer Stelle erfolgen kann. Einnahmen erhalten Studierendenwerke neben den staatlichen Geldern im Wesentlichen nur über die Sozialbeiträge und die Wohnungsmieten von Studierenden sowie die Einnahmen von Mensen und Cafeterien, in denen Studierende und Hochschulbeschäftigte verpflegt werden. Diese Einnahmequellen können und dürfen aus sozialen Gründen nicht stetig und übermäßig steigen.

Ausweislich der Stellungnahme der Studierendenwerke zum Haushaltsentwurf 2021 (Stellungnahme 17/3185) führt der Mangel an Eigenmitteln auch dazu, dass Förderanträge vom Ministerium abgelehnt werden und notwendige Baumaßnahmen stattdessen vollständig kreditfinanziert durchgeführt werden müssen. Das treibt die Studierendenwerke weiter in eine Verschuldungsspirale, in der sie sich mangels eines Zuschussprogramms zum Wohnheimbau ohnehin befinden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch war zuletzt der von den Studierendenwerken dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft für ein Jahr gemeldete Bedarf zum Titel „Investitionszuschüsse“ (06 027 893 70)?
  2. Wie hoch sind die Rückstände bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen der Studierendenwerke, die dem Zweck der Förderung entsprechen? (Bitte differenzieren nach: a) Anzahl der notwendigen Maßnahmen und b) Höhe der dafür noch benötigten Gelder)
  3. Wie viele Anträge der Studierendenwerke auf Förderung entsprechender Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in den Jahren 2017-2020 abgelehnt?
  4. Wie viele der Maßnahmen mussten mangels Landeszuschüssen von den Studierendenwerken selbst bzw. mittels Fremdkapital finanziert werden?
  5. Wie hoch ist der Bedarf für entsprechende Maßnahmen der Studierendenwerke in den Jahren 2021-2025 voraussichtlich? (Bitte differenzieren nach: a) Anzahl der voraussichtlich notwendigen Maßnahmen und b) Höhe der dafür voraussichtlich benötigten Gelder)