Für den Zeitraum vom 23. bis 28. September rief das Bündnis „Ende Gelände“ zu Protestaktionen im rheinischen Braunkohlerevier auf, um sich gegen den Braunkohleabbau dort zu wenden. Der Schwerpunkt der Aktionen war am Samstag, den 26. September. Laut Medienberichten sollen etwa 3.000 Personen daran teilgenommen haben.
Bei den Aktionen teilte sich „Ende Gelände“ in unterschiedliche Gruppen, sogenannte „Finger“, mit etwa 200 Personen auf, die nach verschiedenen Farben unterschieden wurden. Auf einem Feldweg sollen Demonstrierende des „grünen Fingers“ von Beamtinnen und Beamten der bayerischen Polizei aufgehalten worden sein. Dabei soll es zu einem intensiven Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken gekommen sein. (https://twitter.com/lgbeutin/status/1309795731667136514)
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Einsatz von Pfefferspray im Rahmen des Einsatzes beim „grünen Finger“ von „Ende Gelände“? (Bitte auch aus einsatztaktischer Sicht in Bezug auf den Einsatz von Pfefferspray auf offenem Feld.)
- Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Einsatz von Einsatzmehrzweckstö-cken im Rahmen des Einsatzes beim „grünen Finger“ von „Ende Gelände“?
- Auf welchen Tatsachen zur Erfüllung der Voraussetzungen welcher Rechtsgrundlagen erfolgten die polizeilichen Maßnahmen (Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz) im Rahmen des beschriebenen Einsatzes beim „grünen Finger“ von „Ende Gelände“?
- Wie lauten die polizeilichen Vorgaben des Einsatzes von Pfefferspray und Einsatzmehr-zweckstöcken gegen Menschen bei Demonstrationen bzw. Protestaktionen?
- Wie viele Personen (sowohl Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als auch Protestierende) wurden bei dem oben genannten Einsatz verletzt?