Setzt sich die Landesregierung über die Anlagerichtlinien des Pensionsfonds hinweg?

Antwort auf die Kleine Anfrage

Im Mai 2017 hat die damalige rot-grüne Landesregierung strenge Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds des Landes beschlossen, die erstmals Nachhaltigkeitskriterien beinhalten und die zum bundesweiten Vorreiter wurden. Die Richtlinie verbietet den Erwerb von Wertpapieren von Emittenten mit ‚ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken‘ (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16396.). Die aktuelle Landesregierung hat diese Richtlinie im Juli 2019 überarbeitet und den Ausschluss dieser Emittenten in der Richtline bestätigt. Die Richtlinie setzt neben Negativkriterien auch auf den Best-In-Class-Ansatz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17902.). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Anlagen sowohl Nachhaltigkeitsaspekten genügen als auch langfristigen wirtschaftlichen Interessen des Landes entsprechen.

Aus einem Bericht der Landesregierung über die Verwaltung und Anlage der Mittel des Pensionsfonds im Jahr 2019 geht hervor, dass eine „Indexvariante ohne den zusätzlichen Ausschluss der Gewinnung fossiler Brennstoffe“ (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3534.pdf) gewählt wurde. Zur Begründung führte die Landesregierung an, dass Kohleverstromung noch bis zu 18 Jahre als „Brückentechnologie“ gebraucht würde. Anlagen im Bereich der Kohleverstromung werden von der Landesregierung demnach gebilligt, obwohl diese eine auslaufende Form der Energieerzeugung ist, die ganz offensichtlich keinen Nachhaltigkeitsansprüchen genügt und finanziell höchst riskant ist: Unternehmenswerte mit schlechten Nachhaltigkeitsnoten, wie die Energieerzeuger RWE, Exxon und Royal Dutch Shell haben seit 2010 um 15 bis 50 Prozent nachgegeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 5. Oktober 2020 eine siebte Landesschatzanweisung als Nachhaltigkeitsanleihe ausgegeben. Das ESG-Rating von europäischen Regionen, das im Januar 2020 erschienen ist, bewertet die Nachhaltigkeitsanleihen des Landes mit der Bestnote „advanced“. Der Landesregierung sollte vor diesem Hintergrund bewusst sein, welche Anlageformen im wirtschaftlichen Interesse des Landes und des Pensionsfonds sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1.       Inwiefern sind Anlagen des Pensionsfonds im Bereich der Kohleverstromung aus Sicht der Landesregierung mit dem Ausschluss ökologisch besonders problematischer Geschäftspraktiken vereinbar?

2.       Inwiefern sind Anlagen des Pensionsfonds im Bereich der Kohleverstromung aus Sicht der Landesregierung mit dem Best-in-Class-Ansatz der Anlagerichtlinie vereinbar?

3.       In welche Unternehmen aus dem Euro Stoxx 50 und DAX wurde investiert? (bitte danach differenzieren, welche den Best-In-Class Anstatz in Bezug auf ESG-Kriterien erfüllen und welche nicht)

4.       Inwiefern plant die Landesregierung vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs eine Anpassung der Ausschlusskriterien in der Anlagerichtlinie des Pensionsfonds mit Blick auf die Kohleverstromung?

5.       Wie sind die Aussagen zur „Brückentechnologie“ 4 mit den langfristigen Anlagezielen des Pensionsfonds vereinbar?