Verhalten des Landesbetriebs Straßen.NRW zum Lärmschutz und zur Mobilitätswende in Bielefeld

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Arndt Klocke

Im September 2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bielefeld einen Beschluss zum Thema Lärmschutz auf der B61 (Ostwestfalendamm) gefasst. Es wurde eine Höchstgeschwindigkeit rund um die Uhr von 80 km/h angeordnet, um die Anwohnerinnen und Anwohner besser vor Lärmemissionen zu schützen. Auf dem im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) liegenden Abschnitt wurde dieser Beschluss bisher nur teilweise umgesetzt. Abschnittsweise gilt dort weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zwischen 6:00 und 22:00 Uhr.
Der Landesbetrieb begründet seine Haltung damit, dass dieser Ende 2019 im Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden nicht ordnungsgemäß angehört wurde. In seinem Urteil hatte das Gericht festgestellt, dass die bisherige Berechnung der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner falsch war und unter anderem LKW mit 3,5 Tonnen falsch klassifiziert wurden. Auf diesen falschen Berechnungen begründen sich die Lärmschutzmaßnahmen, die Straßen.NRW auf dem eigenen Teilabschnitt umsetzt.
Während die Stadt Bielefeld die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem eigenen Abschnitt durch eine stationäre Blitzanlage kontrolliert, wird auf dem Abschnitt des
Landesbetriebes nicht kontrolliert. Das führt zu zahlreichen Geschwindigkeitsüberschreitungen; die Anwohner im Stadtgebiet leiden unter stark erhöhtem Verkehrslärm.
Neben einem konsequenten Lärmschutz möchte die Stadt Bielefeld auch im Verkehrssektor die CO2-Emissionen reduzieren, um die Klimaschutzziele umzusetzen. Im Zentrum der Anstrengungen steht dabei eine Mobilitätswende, die anderen Verkehrsteilnehmenden mehr Platz im Straßenverkehr einräumen soll. So will die Stadt Bielefeld mit ihrer Mobilitätsstrategie den Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehrsaufkommen auf 75 Prozent steigern und strebt gleichzeitig eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs von 50 auf 25 Prozent an (https://bielefeld.wideviu.de/wp-content/uploads/sites/88/2019/05/Rupprecht_Consult-1.pdf).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Wie beurteilt die Landesregierung die Haltung des Landesbetriebs Straßen.NRW, auf den in der Straßenbaulast des Landes liegenden Abschnitten der B61 (Ostwestfalendamm) die Höchstgeschwindigkeit nicht auf 80 km/h beschränken zu wollen, obwohl die Stadt Bielefeld dies für den gesamten Ostwestfalendamm beschlossen hat?
2.         Wie bewertet die Landesregierung die Haltung von Straßen.NRW, eine vom Verwaltungsgericht Minden festgestellte falsche Berechnung der Lärmbelastung auf der B61 nach wie vor zur Grundlage für die Anordnung von Tempo 100 km/h zu nehmen?
3.         Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich Straßen.NRW an geltende Gerichtsbeschlüsse hält und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastung Priorität vor den Bedürfnissen eines schnelleren Autoverkehrs einräumt?
4.         Sieht die Landesregierung in der Umsetzung von Section Control eine geeignete Methode, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem gesamten Ostwestfalendamm zu überwachen?
5.         Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf den in der Straßenbaulast des Landes liegenden Straßen die von Kommunen beschlossene Umsetzung der Klimaschutzziele und der Mobilitätswende unterstützt?