Matthi Bolte-Richter: „Damit sind Flexibilität und Demokratie an den Hochschulen weiterhin gleichermaßen sichergestellt“

Entwurf der Landesregierung hinsichtlich Pandemie-Maßnahmen an Hochschulen - zweite Lesung

Zu Protokoll:
Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Wir unterstützen den Gesetzentwurf in der gemeinsam durch die demokratischen Fraktionen geänderten Fassung.
Die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung, an deren Ermöglichung und Ausgestaltung wir im Frühjahr mitgewirkt haben, würde zum 31. Dezember auslaufen, wenn nicht gehandelt wird. Da bis dahin die Pandemie absehbar nicht ausgestanden sein wird, ist es sinnvoll, den Zeitraum bis zum Ende des Sommersemesters 2021 zu verlängern, wie es nunmehr der vorliegende Änderungsantrag vorsieht. Es sollte nicht mitten im Wintersemester 2020 die Verordnung auslaufen, die den Hochschulen Flexibilität für ein hybrides Semester ermöglicht. Das gibt die Infektionsdynamik bisher nicht her. Auch wäre nach Auslaufen der Verordnung bei den Prüfungsordnungen einen sofortige Rückkehr zu den Ordnungen vor der Pandemie zwingend notwendig. Das würde Beschäftigten wie Studierenden erhebliche Probleme bereiten, was die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen des laufenden Semesters betrifft.
Da die Hochschulen bereits mit den Planungen für das nächste Sommersemester begonnen haben, ist eine vorsorgliche Verlängerung der Rechtsverordnungslaufzeit bis Oktober 2021 notwendig. Natürlich kann bzw. muss die Verordnung auch früher auslaufen, sollte die Lage es erlauben.
Die Ergänzungen erachten wir als sinnvolle Konkretisierungen einzelner bisheriger Regelungen und Gegebenheiten, die einen klaren Rahmen definieren und rechtliche Unsicherheiten beseitigen. Die Stellungnahmen der Hochschulen bestätigen diese Ansichten.
Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag wurde konkretisiert, dass der Gesetzentwurf nicht hinter den bisherigen Stand zurückfällt und Senate und Fachbereichsräte weiterhin ein Mitsprache- bzw. Rückholrecht zu Entscheidungen des Rektorats haben. Damit sind Flexibilität und Demokratie an den Hochschulen weiterhin gleichermaßen sichergestellt.
Die Hochschulen in unserem Land haben in den vergangenen acht Monaten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie innerhalb unseres Wissenschaftssystems geleistet. Dafür will ich mich heute ausdrücklich bedanken.