Rad und Auto bei Dienstreisen gleich stellen

Landtag Aktuell


Nach wie vor wird der PKW-Verkehr gegenüber allen anderen Verkehrsträgern bevorzugt. Für Reisen mit dem Auto werden über das Landesreisekostengesetz 30 Cent pro Kilometer erstattet, für das Fahrrad oder E-Bike lediglich 6 Cent pro Kilometer.
„Ideologiefreiheit, Nutzerorientierung und Technologieoffenheit“: Wenn diese in jeder verkehrspolitischen parlamentarischen Initiative bemühten Grundsätze von CDU und FDP nicht nur Lippenbekenntnisse sein sollen, müsste sich eine tatsächliche Gleichstellung der Verkehrsträger auch im Landesreisekostengesetz widerspiegeln.
Zudem wäre es in Sachen Klimaschutz sinnvoll, wenn im Landesreisekostengesetz das Kriterium Nachhaltigkeit berücksichtigt würde – zum Beispiel bei der Abwägung Bahn- oder Flugreise.
Wir fordern außerdem die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene mittels einer Bundesratsinitiative für eine Aufhebung des Kostendeckels bei der Pendlerpauschale für alle Verkehrsträger einzusetzen. Während für Arbeitswege mit dem Auto keine Höchstgrenze gilt, werden andere Verkehrsmittel nur bis 4.500 Euro angerechnet. Zwar liegt der Preis für die Bahncard 100 der 2. Klasse darunter, nicht aber der kombinierte Verkehr von Bahn und Rad. Wir fordern hier eine Gleichbehandlung aller Verkehrsträger.

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