Handeln gegen die Klimakrise: Klimavorbehalt für Landesgesetze einführen

Landtag Aktuell

Ob Dürre, Hitzesommer oder Starkregen – sich häufende Extremwetterphänomene mahnen, dass auch Nordrhein-Westfalen die Klimakrise erreicht hat und dringend handeln muss, um die Klimaziele von Paris zu unterstützen. Die Landesregierung hat sich wiederholt zu den Zielen von Paris bekannt – ohne daraus jedoch konkrete Folgen für die eigene Politik zu ziehen. Die Landesregierung muss Klimaschutz und Klimafolgenanpassung endlich auch in ihrem Regierungshandeln zur ressortübergreifenden Priorität machen. Das heißt: Ein schnellstmöglicher Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare, eine Verkehrswende hin zu klimaschonender Mobilität, eine wirksame und gleichzeitig sozialverträgliche Bepreisung von Treibhausgasemissionen, steuerliche Anreize für Energieeffizienzinvestitionen und der Übergang zu einer klimaverträglichen Landwirtschaft. In einem ersten Schritt sollte die Landesregierung das Klimaschutzgesetz NRW novellieren, damit die von NRW im Jahr 2013 selbst gesteckten Ziele verschärft und so an die rund drei Jahre später beschlossenen Klimaziele im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung angepasst werden.

Wir fordern außerdem, dass die Landesregierung einen Klimavorbehalt für alle Gesetzesinitiativen einführt. Sie muss die Umsetzung des Klimaschutzplans beschleunigen, indem sie weitere Maßnahmen anstößt und die Finanzierung über Landesmittel sicherstellt und ausweitet. Gegenüber der Bundesregierung muss sich Schwarz-Gelb für eine schnelle Umsetzung des angekündigten Klimaschutzgesetzes einsetzen, um der nationalen Klimapolitik die notwendige rechtliche Verbindlichkeit zu verleihen.

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