Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung sichern

Landtag Aktuell

Persönliche Assistent*innen unterstützen Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Alltags wie beispielsweise bei der Kommunikation, der Ernährung und der Köperpflege. Zwischen ihnen besteht oftmals ein hohes Vertrauensverhältnis, die Assistent*innen wissen, was zu tun ist, um Schmerzen zu vermeiden und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Diese Unterstützung benötigen die Menschen meistens auch im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. So kann eine vertraute Person z.B. Betroffenen mit kognitiven Einschränkungen die notwendige medizinische Behandlung näher bringen und diese auf die Situation im Krankenhaus vorbereiten.

Persönliche Assistent*innen werden entweder von den Menschen mit Behinderung privat beschäftigt oder sie werden über einen ambulanten Assistenzdienst beauftragt. Lebt die Person in einer stationären Einrichtung wird dort die Assistenz organisiert.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ergeben sich besondere Schwierigkeiten. Denn die Kosten für eine Pflegekraft übernehmen die Träger der Sozialhilfe nur im ersten Fall – also für selbst angestellte Assistent*innen im Rahmen des sogenannten „Arbeitgebermodells“. In den anderen Fällen werden die Kosten nicht übernommen, obwohl der gleiche Assistenzbedarf besteht. Der Anteil derer, die ihre Assistenz selbst organisieren, beträgt gerade einmal sechs Prozent. Für den Großteil der Betroffenen ist daher keine gesicherte Grundlage zur Finanzierung ihrer notwendigen Assistenz gegeben. Hier bedarf es einer neuen gesetzlichen Regelung.

Denn nicht zuletzt verpflichtet Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten einen gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems sicherzustellen.

Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die  Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus für alle, die sie benötigen, einzusetzen.

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