Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ muss grundlegend überarbeitet werden!

Landtag Aktuell

Am 7. Juni wurde das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ im Bundestag mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD verabschiedet. Im Vorfeld gab es daran bereits massive Kritik: Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen, u.a. Kirchen und Wohlfahrtsverbände, positionierten sich gemeinsam in einem offenen Brief und appellierten an die Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen: Das Gesetz sieht Leistungskürzungen für Asylsuchende unterhalb des Existenzminimums vor, verlängert Aufenthalte in Ankerzentren und hebt das im europäischen und nationalen Recht verankerte Trennungsgebot zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug für einen Zeitraum von drei Jahren auf. Menschen, die zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in Abschiebehaft genommen werden, könnten demnach mit regulären Strafgefangenen in derselben Einrichtung untergebracht werden.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach hat sich bereits kritisch zur Aufhebung des Trennungsgebots geäußert und auch NRW-Integrationsminister Stamp bezeichnete das Gesetz als „humanitär unverantwortlich und volkswirtschaftlich dämlich“, da es „praxisfern“ sei und den Herausforderungen der Länder nicht gerecht werde. Neben den inhaltlichen Bedenken tangiert das Gesetz landesrechtliche Kompetenzen und Haushalte, sodass wir das Gesetz darüber hinaus als zustimmungspflichtig erachten, d.h. dass das Gesetz nicht ohne die Länder im Bundesrat beschlossen werden kann.

Auf Antrag mehrerer Bundesländer und insbesondere grüner Justizminister, darunter Brandenburg, Hamburg, Berlin und Thüringen, empfahl der Rechtsausschuss des Bundesrates am 12. Juni 2019 mit Zustimmung von zehn Ländern dem Bundesrat, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Aufgrund der von Stamp und Biesenbach klar formulierten Kritik wäre es deshalb folgerichtig, den Vorstoß auch in der  Bundesratssitzung am 28. Juni 2019 zu unterstützen. Dazu fordern wir die Landesregierung mit diesem Antrag auf.

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