Kommunen und Geflüchtete nicht im Regen stehen lassen – Flüchtlingsfinanzierung sicherstellen

Landtag Aktuell


Wir fordern von der Landesregierung, sich gegen diesen bundespolitischen Kahlschlag bei der Flüchtlingsfinanzierung zu wehren.
Bundesfinanzminister Scholz hat einen Vorschlag zur zukünftigen Finanzierung von Flüchtlingskosten des Bundes gemacht: Er will die Mittel für Länder und Kommunen von derzeit rund 4,7 Milliarden Euro auf etwa 1,3 Milliarden Euro jährlich massiv kürzen. Wir halten diesen Vorschlag für falsch. Denn Integration ist eine Daueraufgabe. Das gilt insbesondere für die Städte und Gemeinden. Ohne die notwendige öffentliche Infrastruktur bei Bildung, Wohnen und Arbeit wird Integration scheitern.
Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind auf mindestens unverändert hohe finanzielle Mittel des Bundes angewiesen, um ihre Integrationsangebote beibehalten zu können. Ein Gutachten der Universität Leipzig belegt Kosten zwischen 13.500 und 16.000 Euro für kreisfreie Städte und 10.500 bis 11.000 Euro für kreisangehörige Städte pro geflüchtetem Menschen im Jahr. Schon die aktuell durch den Bund erstattete Summe von 670 Euro pro Monat für Asylsuchende im Verfahren ist nicht annähernd kostendeckend.
Wir fordern deswegen, dass die Landesregierung sich gegenüber der Bundesregierung und in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Beibehaltung der aktuellen Bundesförderung einsetzt. Unabhängig von der Bundesfinanzierung muss die Landesregierung die Finanzierung im Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Grundlage aktueller Gutachten weiterentwickeln. Geduldete müssen endlich für einen angemessenen Zeitraum in die Landesfinanzierung einbezogen werden.

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