Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Stelle für eine bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten in NRW


In unserem Gesetzentwurf fordern wir die Etablierung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten für NRW. Er oder sie soll für Bürger*innen und für Polizeibeamt*innen gleichermaßen ansprechbar sein und einen niedrigschwelligen Zugang für Beschwerden, Lob und Anregungen ermöglichen. Die Person soll durch den Landtag für sechs Jahre gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Stelle soll beim Landtag angesiedelt sein, um die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung sicher zu stellen. Der oder die Polizeibeauftragte soll deshalb auch dem Landtag jährlich über seine Tätigkeiten ausführlich berichten.
Momentan müssen sich Bürger*innen in NRW bei Kritik an Polizeihandeln an die Polizei selbst wenden. Das stellt für viele Menschen eine Hürde dar – dabei würde vielen betroffenen Bürger*innen ein klärendes Gespräch bereits helfen. Eine bzw. ein Polizeibeauftragte*r bietet deshalb eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Konfliktlösung mit der Polizei. Aber auch bei Konflikten innerhalb der Polizei kann der oder die Polizeibeauftragte vermitteln, sei es bei Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte oder bei mangelhafter Ausrüstung. Wir sind davon überzeugt, dass eine solche Stelle das Vertrauen in unsere Polizei stärkt. Die oder der Polizeibeauftragte könnte den professionellen Umgang mit Fehlern in den Behörden verbessern sowie strukturelle Defizite erkennen und Handlungsempfehlungen zu Behebung vorschlagen.
Die oder der Polizeibeauftragte soll dafür das Recht zur Akteneinsicht, ein Betretungsrecht für Dienststellen und Fahrzeuge sowie ein Befragungsrecht bekommen. Sie oder er soll außerdem ein elektronisches Zugriffsrecht auf das bereits bestehende dezentrale Beschwerdemanagement der Polizei bekommen, um sich einen Überblick über möglicherweise strukturelle Mängel verschaffen zu können. Die oder der Polizeibeauftragte kann dem Innenministerium Empfehlungshinweise zur Verbesserung festgestellter Defizite geben, über deren Umsetzung das Ministerium berichten muss.

Das Wichtigste in Kürze haben wir hier zusammengefasst.

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