Flächendeckend schnelles Netz

Landtag Aktuell

 
Schnelles Internet ist in Zeiten von immer größeren Datenmengen und Übertragungsgeschwindigkeiten sowie Industrie 4.0 eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands.
Doch Studien zeigen, dass Deutschland bereits dabei ist, den Anschluss zu verlieren – die LTE-Versorgung hierzulande ist im europäischen Vergleich außerordentlich schlecht. Trotzdem werden bei der im Frühjahr dieses Jahres anstehenden 5G-Versteigerung die Fehler der Vergangenheit wiederholt: Der Erlös steht im Vordergrund statt sich auch an Inhalten zu orientieren, die Ausbauvorgaben bleiben zum einen weitgehend unverbindlich und nehmen zum anderen nur die Haushalte und nicht die Fläche in den Blick.
Ebenfalls wird bei der geplanten Frequenzauktion die Chance vergeben, substanzielle Impulse für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Netzausbaus in Deutschland anzugehen. So wäre es beispielsweise deutlich günstiger, wenn statt der Errichtung von mehreren parallelen Netzen ein gemeinsames Netz der verschiedenen Anbieter aufgebaut würde.
Ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Netzabdeckung speziell in bislang unterversorgten Gebieten ist das sogenannte Roaming. Hierbei öffnen Mobilfunkbetreiber ihre Netze auch für Kundinnen und Kunden anderer Anbieter – die Netzabdeckung in ländlichen Gebieten könnte so erhöht werden.
Im finalen Entwurf der Bundesnetzagentur für die Vergaberichtlinie werden die etablierten Betreiber aber lediglich dazu verpflichtet, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln. Expert*innen empfehlen hingegen, das lokale Roaming im Telekommunikationsgesetz verbindlich festzuschreiben. Eine solche Maßnahme sollte jedoch zwingend vor dem Beginn der Frequenzversteigerung erfolgen, um Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu ermöglichen.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür stark zu machen, lokales Roaming verpflichtend vorzugeben. Und sich unter anderem dafür einzusetzen, dass die Versteigerungsgewinner gemeinsam am flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes arbeiten, ohne parallele Netzstrukturen entstehen zu lassen. Zudem sollte sich die Versorgungsauflagen nicht an den Haushalten orientieren, sondern für mindestens 98 Prozent der Fläche in Deutschland gelten.Denn eine ausschließliche Netzabdeckung von 98 Prozent der Haushalte würde bedeuten, dass 30 Prozent der Fläche unversorgt bliebe – der ländliche Raum würde abgehängt.