Dagmar Hanses: „Wir haben also einen grundsätzlichen Rechtsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger“

Gesetzentwurf der FDP zur Einführung von Individualverfassungsbeschwerden

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns schon bei der Einbringung ausgetauscht und signalisiert: Wir wären da offen gewesen. Es gibt durchaus gute Gründe, zu sagen: Wenn es denn dazu beiträgt, dass die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Nordrhein-Westfalen und damit auch mit der Verfassung von Nordrhein-Westfalen gestärkt wird, dann hätte man zusammenkommen können.
Bei der Einbringung haben wir aber auch schon deutlich gemacht, dass Sie selbstverständlich definieren müssen, was denn die überschießenden Rechte im Verhältnis zum Grundgesetz sind. Sie hätten die Rechtsfolgen definieren müssen, und vor allen Dingen: Sie hätten mit uns sprechen sollen.
Das, was Herr Kollege Dr. Wolf eben zum Wahlalter gesagt hat, war für mich schon schwer zu ertragen.
(Dr. Ingo Wolf [FDP]: Was denn?)
Sie haben es so dargestellt, als sei das ein Angebot gewesen. Es war aber keins, wenn überhaupt, war es ist ein vergiftetes Angebot. Alle Sachverständigen in der Verfassungskommission haben sich weitgehend skeptisch zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde geäußert. Wir haben trotzdem Gesprächsbereitschaft signalisiert; es ist aber nichts umgesetzt worden. Das ist wirklich schade.
Tatsächlich besteht keine Rechtsschutzlücke; denn wir haben den umfassenden Rechtsschutz, die Grundrechte, im Grundgesetz verankert. Da gibt es die individuelle Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht. Wir haben also einen grundsätzlichen Rechtsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie einen neuen Schritt gewollt hätten, hätten Sie auf uns zugehen sollen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN) 

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