Gudrun Zentis: „Einfach aus Gründen der Generationengerechtigkeit“

Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

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Gudrun Zentis (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unwahrheiten werden nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Vorgängerrede war wirklich ein leuchtendes Beispiel für das, was hier heute – auch schon an anderer Stelle – stattgefunden hat. Manches war reif für eine Theateraufführung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir nun die Schuldenbremse auf Landesebene. Im Grundgesetz steht sie bereits, und sie gilt damit ausnahmslos für alle Länder. Bis spätestens 2020 muss Nordrhein-Westfalen seinen Haushalt ausgleichen, und entgegen dem, was die Opposition hier immer vorgebracht hat, stehen wir sehr gut da. Wir werden die Schuldenbremse dauerhaft einhalten.
(Robert Stein [CDU]: Sie profitieren von den niedrigen Zinsen!)
Das Horrorszenario, das Sie am Beispiel von Berlin in Ihrem Entschließungsantrag aufmachen, zeugt von einem Kurzzeitgedächtnis. Die CDU ist dort nämlich 2016 aus der Regierungsverantwortung ausgeschieden und mitverantwortlich für den hinterlassenen Schuldenberg. Nunmehr wird investiert, wie es jedes gute Unternehmen auch machen würde, das am Markt bestehen möchte.
Diese rot-grüne Landesregierung hat die Neuverschuldung seit Regierungsübernahme um 6,8 Milliarden € gesenkt und gleichzeitig die Investitionen in Kitas, in Bildung und in unsere Kommunen zum Beispiel durch den Stärkungspakt ausgebaut – anders als der Bund, der die Belastungen durch Gesetzesänderungen an die Kommunen weiterreicht und somit auch zur höheren Verschuldung der Kommunen aufgrund höherer Sozialausgaben beiträgt.
Hören Sie doch bitte auf mit den Märchen und dem Schlechtreden unseres Landes. Erstmals seit 43 Jahren ist es gelungen, dass NRW einen Überschuss von 200 Millionen € erwirtschaftet und Schulden zurückgezahlt hat, anstatt neue aufzunehmen. Das haben wir auch den Einsparungen zu verdanken, die diese Landesregierung getätigt hat: 150 Millionen € durch die Umstellung von Förderprogrammen auf Darlehen, 50 Millionen € im Bereich der Landesgesellschaften und 10 Millionen € durch die Fusion der Oberfinanzdirektionen. Das macht zusammen 200 Millionen € aus.
Wir Grüne befürworten diese einfachgesetzliche Regelung der Schuldenbremse. Ihre Aufnahme in die Verfassung ist ja auch nur gescheitert, weil sich die Opposition mit uns in der Verfassungskommission nicht auf ein Gesamtpaket einigen konnte. Das haben wir hier ja heute schon zigmal diskutiert. Daher müssen wir die Schuldenbremse nun durch ein einfaches Gesetz regeln; denn wir brauchen eine landesgesetzliche Regelung, damit auch NRW die Spielräume, welche die Schuldenbremse bietet, im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik und ganz einfach aus Gründen der Generationengerechtigkeit zum Wohle der Menschen nutzen kann.
Eine praxisnahe Schuldenbremse zu schaffen, die gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit angepasst werden kann und mit der Fehlentwicklungen korrigiert werden können, das ist unser Ziel. Der Sachverständige Prof. Gusy hat in der Anhörung, in der auch Sie zugegen waren, noch einmal aufgeführt, dass der Gesetzentwurf den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, dass er verfassungspolitisch sinnvoll ist und dass kein Verfassungsvorbehalt gegen eine einfachgesetzliche Regelung besteht. – Dem kommen wir nach Ihrer Verweigerung in der Verfassungskommission nun nach.
Die Finanzierungs- und Investitionstätigkeit des Staates darf man vielleicht einschränken, sie darf aber auf keinen Fall unmöglich gemacht werden. Auch nicht getätigte Investitionen sind ein Vermächtnis, das wir kommenden Generationen hinterlassen – genauso wie ein übergroßer Schuldenberg.
Art. 115 Grundgesetz, der die zentrale Regelung der Schuldenbremse für den Bund enthält, liegt unserem Gesetzentwurf zugrunde. Deshalb ist in Art. 1 zu § 18 Abs. 1 eine Regelung zur symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen von ökonomischen Auf- und Abschwüngen enthalten, also eine konjunkturelle Komponente, wodurch antizyklische Kreditaufnahmen im Abschwung ermöglicht werden. Sie werden durch ein Kontrollkonto und einen festgeschriebenen konjunkturellen Tilgungsplan sichergestellt. Es ist gut an der vorhandenen Regelung, dass auch ermöglicht wird, bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notlagen sofort zu reagieren. Das sollte zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in NRW für uns selbstverständlich sein.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Die Redezeit.
Gudrun Zentis (GRÜNE): Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – In unserem Änderungsantrag haben wir nun auch noch die Anregungen der Sachverständigen der Opposition aufgenommen, indem wir den Schwellenwert des Kontrollkontos auf 1 % abgesenkt haben und als Grundlage unmissverständlich das Bruttoinlandsprodukt NRW benennen.
Darüber hinaus haben die Rechte des Landtages gestärkt.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.
Gudrun Zentis (GRÜNE): Ja. – Das sollte eigentlich auch auf Ihre Zustimmung stoßen können. Ihrem Entschließungsantrag können wir uns nicht anschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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