Herkunftskennzeichnung stärkt tierwohlfreundliche Schweineproduktion

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

I. Verbesserung der Tierhaltung im Focus der Agrarpolitik

Tierwohl ist zunehmend auch ein Anliegen der Gesellschaft. Verstärkter Tierschutz ist in Umfragen ein Wunsch von 85 Prozent der Befragten. Das Thema der Verbesserung der Tierhaltung ist in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Die Menschen möchten, dass den Tieren zukünftig mehr Platz angeboten wird, dass die Tiere möglichst Freilauf erhalten und dass Praktiken wie Enthornen, Schnäbelkürzen oder Schwänzekupieren zukünftig unterbleiben. Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt solche Eingriffe grundsätzlich nur in Einzelfällen. Und insbesondere das Schwänzekupieren ist als routinemäßige Praxis seit Jahren seitens der Europäischen Union durch die Richtlinie 2008/120/EG verboten.
Vor diesem Hintergrund steht der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland mit im Focus der Agrarpolitik.
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim BMEL hat in seinem Gutachten "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" vom März 2015 die Herausforderungen bei diesem Umbau sowie mögliche Lösungswege beschrieben.
Das nordrhein-Westfälische Landwirtschaftsministerium hat 2015 das Positionspapier „Nachhaltige Nutztierhaltung NRW“ vorgestellt und einen Dialogprozess mit vielen Beteiligten aus den verschiedensten Interessenbereichen gestartet.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat auf der Internationalen Grünen Woche 2017 erste Überlegungen zu einem staatlichen Tierwohllabel vorgestellt.

II. Zukunft der nordrhein-westfälischen Schweinehaltung sichern

Mit der im Januar 2017 vereinbarten „Münsteraner Erklärung zur nachhaltigen Entwicklung in der Tierhaltung und besonders der Schweinehaltung“ setzt NRW zusammen mit Niedersachsen zudem ein weiteres Signal in Richtung zukunftsfähiger Nutztierhaltung.
Neue Vorgaben sind dringend nötig, da zwischen 2013 und 2016 laut Statistischem Bundesamt die Zahl der Schweinehalter und –halterinnen um 18 Prozent in Deutschland gesunken ist. Vor besondere Herausforderungen sind die Sauenhalter und -halterinnen gestellt und hier insbesondere die kleineren und mittleren Betriebsgrößen. Denn gerade Sauenhalter und -halterinnen mit unter 150 Sauen sehen im Moment für ihre Betriebe keine langfristige Perspektive und geben immer häufiger die Sauenhaltung auf. Zudem herrscht seit dem „Magdeburger Urteil“ zur Haltung von Sauen im Kastenstand große Verunsicherung, die neue oder weitere Investitionen Richtung in Tierwohlmaßnahmen hemmt.
Gerade aber mit Blick auf eine regionale Produktion unserer Lebensmittel muss es in unserem Interesse liegen, die Sauenhaltung in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu stärken, damit die Betriebe hier überleben und nicht bereits die Mastferkel über hunderte von Kilometern aus dem Ausland importiert werden müssen. Dass auch in der Ferkelerzeugung weitere Anstrengungen hin zu einer artgerechteren Haltung nötig sind, ist ohne Zweifel. Gleichzeitig brauchen die Betriebe jedoch eine flankierende Unterstützung auf dem Weg in eine zukunftsfähige Nutztierhaltung, bei der Deutschland voranschreiten will.
Um weitere Betriebsaufgaben in diesem Bereich zu vermeiden und die Produktion von Ferkeln im Inland zu stärken, ist eine Kennzeichnung des Geburtslandes der Ferkel ein gutes Instrument. Dieses ermöglicht eine eindeutige Herkunftskennzeichnung für Fleisch und schafft die Basis für regionale Fleischvermarktungsprogramme. Mit diesen voranschreitenden Tierwohlmaßnahmen kann dann eine ausgezeichnete Ferkelherkunft aus Nordrhein-Westfalen eine regionale Landwirtschaft unterstützen und die Marktchancen heimischer Sauenhalter und -halterinnen verbessern.

III. Beschluss

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf allen politischen Ebenen einzusetzen
für eine eindeutige Herkunftskennzeichnung von frischem und verarbeitetem Fleisch. Dazu gehört u.a. die obligatorische Angabe des Geburtslandes von Schweinen;
für eine klare und verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von tierischen Produkten vom Schwein;
für die Auflage eines Umbauprogramms im Rahmen des Agrarförderprogramms für eine artgerechte Sauenhaltung in Nordrhein-Westfalen;
dass Bund und Länder bei der Umsetzung des „Magdeburger Urteils“ zur Haltung von Sauen im Kastenstand zum Wohl der Sauen einheitlich und zügig vorgehen.