Monika Düker: „Wir sind es dem öffentlichen Interesse und auch den Opfern schuldig, dass wir diese Zeit möglichst optimal nutzen“

Eilantrag von SPD und GRÜNEN zum Zwischenbericht PUA Fall Amri

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Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicher lässt sich auch weiter trefflich darüber streiten, ob dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Fall Amri mit der Einsetzung im Februar von der Zeit her, die wir noch haben, tatsächlich im Sinne einer umfassenden Aufklärung hier zielführend ist. Die Debatte möchte ich hier heute auch im Grundsatz nicht wiederholen. Wir haben die Beschlüsse so gefasst. Aber eines sollte doch allen klar sein, nämlich dass es einen Abschlussbericht, der tatsächlich alle Aspekte würdigen kann, und zwar so würdigen kann, wie es auch der Sache angemessen ist, in dieser kurzen Zeit sehr wahrscheinlich nicht geben kann.
Wir Grüne haben hier eine klare Haltung, und die haben wir in den ersten Ausschüssen noch einmal sehr deutlich gemacht. Unser Ziel ist es, alles dafür zu tun, die verbleibende kurze Zeit intensiv zu nutzen. Wir sind es dem öffentlichen Interesse und auch den Opfern schuldig, dass wir hier diese Zeit möglichst optimal nutzen.
Das heißt:
Erstens. Wir haben für unsere Fraktion alle vom Vorsitzenden festgelegten Termine akzeptiert. Das sind eine ganze Menge Termine.
Zweitens. Wir haben in der ersten Sitzung bereits auch mit den Kollegen der SPD Beweisanträge auf den Tisch gelegt. Wir haben den Anträgen der Opposition zu den Beweisanträgen in allem zugestimmt. Wir sind im Übrigen auch für zusätzliche Terminvorschläge, auch in den Osterferien, weiter offen.
Drittens. Das liegt hier heute auf dem Tisch. Wir möchten auch im Sinne einer umfassenden Aufklärung von der Möglichkeit, die uns das Untersuchungsausschussgesetz bietet – § 54 Abs. 5 – Gebrauch machen, das heißt einen Zwischenbericht noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen, mit dem sich dann das Plenum beschäftigen kann. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, es gibt ein allgemeines öffentliches Interesse oder – so heißt es ja im Gesetz – wenn der Schlussbericht vor Ablauf der Wahlperiode nicht erstellt werden kann. Das heißt, es macht Sinn, einen solchen Zwischenbericht hier vorzulegen.
Viertens. Wenn es darüber hinaus noch bis zur Wahl den Bedarf für weitere Berichte gibt, sind wir natürlich auch dafür offen.
Ich denke, dass wir das auch können. Wir haben bis zum 31. März jetzt sechs Sitzungstage, die wir gut füllen können mit den Zeugen und den Zeuginnen, um dann die Grundlage für einen Zwischenbericht zu schaffen.
Das ist unsere Haltung dazu. Das heißt, lassen Sie uns hier die gemeinsame Arbeit ernst nehmen, die wir hier machen, und noch in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode diesem Landtag, der diesen PUA auch eingesetzt hat, noch einen Zwischenbericht vorlegen, welche Erkenntnisse wir bis zu diesem Zeitpunkt gewinnen konnten. – Herzlichen Dank
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)