Oliver Keymis: „Bibliotheken stehen im Mittelpunkt auch unseres Interesses.“

Antrag der CDU zum Landesbibliotheksgesetz

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Oliver Keymis (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne werden den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag ablehnen, Herr Kollege Sternberg. Das wird Sie jetzt auch nicht sehr überraschen. Wir haben ja vorher schon darüber gesprochen, auch schon im Ausschuss. Ich glaube auch, dass Sie in Ihrem Beitrag die Bedeutung des Kulturfördergesetzes viel zu stark heruntergespielt haben, weil es doch, wie Kollege Schultheis schon richtig gesagt hat, ein Gesetz ist, das bundesweit einmalig ist und unter dem natürlich alle möglichen Aspekte der Kulturförderung subsumiert sind.
Sie sprechen den § 10 an. Sie haben aber verschwiegen, was alles in der Begründung zum § 10 zu lesen steht. Ich glaube, dass wir alle Möglichkeiten haben, das, was in dem Bereich noch zu leisten ist, im Rahmen des Kulturfördergesetzes, also im Rahmen dieses integrierten Ansatzes, dann auch zu leisten. Das ist das, was wir uns vorgenommen haben. Deshalb haben wir politisch so entschieden.
Ich muss den Hinweis des Kollegen noch einmal aufnehmen – vielen Dank, lieber Herr Schultheis –: Es ist natürlich richtig, dass Sie in den Jahren, in denen Sie die Möglichkeit hatten, so etwas einmal anständig so zu beschließen, wie Sie es sich aus Ihrer Sicht vorstellen, das auch nicht getan haben. Also muss es zu dieser Zeit nicht die Dringlichkeit gehabt haben, die Sie dem Ganzen jetzt zuschreiben.
Meines Erachtens sollten wir die Debatte nicht unnötig verlängern. Es ist viel Richtiges in dem Antrag beschrieben. Aber er ist systemisch nicht dem angepasst, was wir wollen.
Eine kleine Finte erlauben Sie mir noch, Herr Sternberg: Es ist natürlich schon eine Frage des Willens auch Ihres Parlamentarischen Geschäftsführers, wo ein solcher Punkt hier in der Tagesordnung stationiert wird. Ich will einfach einmal festhalten: In meiner Fraktion ist der Vorsitzende bei diesem Thema sogar anwesend. Daran sehen Sie, dass wir dem auch eine Bedeutung beimessen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Gleichwohl heißt das nicht, dass wir deshalb von vornherein zustimmen, nur weil möglicherweise das eine oder andere in dem Antrag auch aus kulturpolitischer Sicht richtig ist.
Schlussstrich: Wir werden jetzt beides ablehnen. Dann werden wir in der neuen Legislaturperiode sehen, wie wir mit dem Kulturfördergesetz und den Möglichkeiten, die uns in diesem Ansatz geboten sind, entsprechend umgehen. Bibliotheken stehen im Mittelpunkt auch unseres Interesses. Sie sollten alles vermeiden, was den Eindruck erweckt, dieses Thema hätte im Landtag nicht seinen Platz, und zwar bei den Fraktionen, die sich im Landtag dazu auch engagieren. – Vielen Dank und ein gutes Wochenende.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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