Stefan Engstfeld: „Von grüner Seite diskutieren wir sehr gerne über die Erleichterungen“

Gesetzentwurf der Piraten zu Volksbegehren

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Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An die Piratenfraktion von unserer Seite vielen Dank für diese Gesetzesinitiative! Wir diskutieren natürlich regelmäßig und häufig in diesem Hohen Haus das Verhältnis repräsentativer und direkter Demokratie. Da sind wir gerne dabei. Das haben wir auch ganz ausführlich in der Verfassungskommission gemacht, allerdings mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis.
Die Sachlage ist, glaube ich, von meinen Vorrednern ausreichend dargestellt worden. Es geht wohl eher um die Positionierung und Einschätzung der einzelnen Fraktionen. Von grüner Seite diskutieren wir natürlich sehr gerne über die Erleichterungen des Verfahrens zur Durchführung von Volksbegehren. Die Auslegungsfristen kann man aus unserer Perspektive gern hinterfragen.
Zwei Fragen haben sich uns beim Lesen des Gesetzentwurfs, der heute überwiesen werden soll, gestellt. Einerseits sprechen Sie von Harmonisierung der Fristen – amtliche und freie Unterschriftensammlung –, schreiben aber im Text, dass die amtliche Auslegung bis zum Abschluss des Volksbegehrens erfolgen soll. Wir verstehen „zum Abschluss des Volksbegehrens“ so, dass der Abschluss des kompletten Verfahrens gemeint ist; das wäre nach Auswertung. Dann hätten wir ein Problem, denn dann ist es nicht harmonisiert. In Ihrem hier vorgelegten Text gehen Sie nur an die amtlichen Fristen heran, aber nicht an die freie Unterschriftensammlung. Das heißt, dass die zwölf Monate bestehen bleiben und dass das unterschiedliche Zeitläufe zur Folge haben könnte. In der weiteren Debatte müssten wir klären, ob wir uns da verstehen und wie man das ausdrücken kann. Das wäre der eine Punkt.
Der zweite Punkt bezieht sich auf das Inkrafttreten. Das Gesetz soll, so Ihr Entwurf, am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Sie haben dann aber auch auf laufende Volksbegehren zu G8/G9 hingewiesen. Da muss man natürlich gucken, dass die auch rechtssicher laufen, muss sich fragen, ob sie tangiert sind oder nicht, ob man vielleicht rückdatieren muss. Wie gehen wir also mit dem Begriff „am Tag nach der Verkündung“ um, wenn wir – wie in dem Fall – laufende Volksbegehren haben; denn die möchten wir natürlich nicht stören oder da nicht irritierend wirken. Das muss man, glaube ich, im Laufe der Strecke klären.
Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Das kann ja nur dazu führen, dass wir da intensiver und präziser werden. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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