Dr. Birgit Beisheim: „Auch die Industrie hat ein großes Interesse daran, die Öffentlichkeit zu beteiligen“

Antrag von CDU und FDP zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

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Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen, Herr Wüst, dass Sie entgegen der Ankündigung im Antrag das Thema auf eine sehr sachliche Ebene zurückdiskutiert haben. So kenne ich Sie gar nicht, und ich muss gestehen, Sie haben mich nach all den Jahren wirklich überrascht. Im Grunde genommen ist das aber dem ganzen Verfahren sehr dienlich, weil der Beschluss bzw. der Erlass des Umweltministeriums auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz beruht, das 2014 hier im Landtag auch mit den Stimmen der CDU verabschiedet wurde. Dieses war wiederum die Grundlage dafür, um E-Government-Strukturen in der Kommunalverwaltung voranzutreiben.
In diesem Verwaltungsverfahrensgesetz steht bezogen auf die Internetzugänglichkeit – ich darf zitieren –:
„Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, soll die Behörde deren Inhalt zusätzlich im Internet veröffentlichen.“
Der Erlass ist also im Grunde genommen keine zusätzliche Belastung oder einzigartig, sondern nur eine Fortführung dessen, was gemeinsam in diesem Haus beschlossen worden ist.
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz besteht im Regelfall eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet, sobald eine öffentliche Auslegung fachlich vorgeschrieben ist. Somit werden die Antragsunterlagen, die durch Auslegung veröffentlicht werden, im Internet zur Verfügung stehen. Den bisherigen Prozess der Offenlegung hat die Industrie stets mitgetragen. Es ist wichtig, dass das Drängen auf Transparenz und Zugänglichkeit als Ziel nicht grundsätzlich aus den Augen verloren wird.
Herr Kollege Brockes, in der Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie in NRW haben wir darüber diskutiert, wie wir Akzeptanz für die Industrie schaffen, aber auch darüber geredet, dass dies keine Einbahnstraße ist. In den ersten Veröffentlichungen des Verbands der Chemischen Industrie von vor zwei, drei Jahren zu solchen Themen wie „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“ steht eindeutig, dass man die Tendenz vom Shareholder Value zum Stakeholder Value nicht auflösen kann. Auch die Industrie hat ein großes Interesse daran, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das steht außer Frage und wird von niemandem bestritten. Das bedeutet für uns aber nicht – das ist auch richtig, deshalb ist dieser Antrag sicherlich berechtigt –, dass wir das Anliegen der Industrie vor der Folie der aktuellen Lage nicht ernst nehmen.
Die Bedenken gegenüber der Veröffentlichung betriebsinterner oder auch sicherheitsrelevanter Daten im Internet möchten wir daher sehr gerne im Ausschuss diskutieren. Wichtig für uns ist aber, dabei zu differenzieren, welche Informationen der Öffentlichkeit in ihrem Bestreben nach Informationen dienlich sind und welche eine Gefährdung des Betriebs oder auch der Bevölkerung mit sich bringen könnten.
Ich will es kurz machen. Wir werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden. Ich bin also zurzeit voller Hoffnung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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