Landeshaushalt 2017 – Bereiche Soziales, Arbeitsmarkt und Gesundheit

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„Rot Grün stellt mehr als 106 Millionen Euro zusätzlich für wichtige sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verfügung. Wir schaffen einen sozialen Arbeitsmarkt. Wir stärken die Schulsozialarbeit. Wir verbessern den gesundheitlichen Schutz für Kinder!“
Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Landeshaushalt NRW wird auch im kommenden Jahr und darüber hinaus weitere deutliche Verbesserungen für die Finanzierung wichtiger sozial- und gesundheitspolitischer Maßnahmen vorsehen. Für die Jahre 2017 und 2018 haben wir sozial- und gesundheitspolitische Haushaltsanträge (Drucksachen 16/13700; 16/13515; 16/13511) mit einem Gesamtvolumen von mehr als 106 Millionen Euro eingebracht und verabschiedet. (Die Drucksachen sind in der jeweiligen Überschrift nochmals verlinkt.)

Sozialer Arbeitsmarkt

Besonders wichtig ist es, dass die Perspektiven und Teilhabechancen von langzeitarbeitslosen Menschen in NRW gestärkt werden. Rot-Grün schafft einen dauerhaften Sozialen Arbeitsmarkt für NRW. Um passende Modelle zu entwickeln, stellen wir im Haushalt 2017 erstmals 13 Millionen Euro und 30 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für den Etat 2018 bereit. Damit sollen Modellprojekte entwickelt und implementiert werden, die komplementär zu bestehenden Angeboten – wie öffentlich geförderte Beschäftigung – Integrationsperspektiven für die dauerhafte Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen schaffen. Mit weiteren 6,8 Millionen Euro werden wir die Möglichkeiten des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ausbauen. Wir sind optimistisch, so weitere 4.000 Stellen für Langzeitarbeitslose in NRW zu schaffen – das wäre bundesweit beispielslos. (Drucksache, S. 326 und S. 329)
Um die besondere Bedeutsamkeit dieses politischen Themas herauszustellen haben wir außerdem einen Entschließungsantrag Drs. 16/13768 verabschiedet, in dem wir die nach unserer Ansicht wesentlichen Details zur Umsetzung dieser Anträge und zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes mit der Möglichkeit einer dauerhaften Förderung etwas ausführlicher darstellen.

Schulsozialarbeit

Die soziale Arbeit an Schulen (Schulsozialarbeit), die wir in NRW bereits seit 2015 mit einem eigenen Landesprogramm unterstützen werden wir auch über 2017 hinaus absichern, da die Bundesregierung ihre Verantwortung bei der Umsetzung des Bildung- und Teilhabepaketes nicht nachkommt. Neben den bereits für das kommende Jahr eingestellten Mitteln in Höhe von 47,7 Millionen Euro haben wir die Landesregierung im Haushaltsplan ermächtigt, Verpflichtungen für diesen Bereich schon für das Jahr 2018 in gleicher Höhe einzugehen. SPD und GRÜNE bleiben aber bei ihrer grundsätzlichen Forderung, dass der Bund diese Kosten übernehmen muss. (Drucksache, S. 322)

Betreuungsvereine

Auch im Bereich der Inklusion sind Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung vorgesehen. So erhalten die Betreuungsvereine mehr Geld. Dank Rot-Grün bekommen sie im Jahr 2017 insgesamt 4,3 Millionen Euro und damit 1,6 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr. Die Mittel dienen der Förderung der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit. Insbesondere soll die sogenannte Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine, also die Gewinnung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer*innen weiter gestärkt werden. (Drucksache, S. 5)

Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz haben wir dafür gesorgt, dass Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, zukünftig in NRW an den Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können. Auch dies gilt es, durch geeignete Kommunikations- und Informationsformen unterstützend zu begleiten. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150.000 Euro sollen Projekte gefördert werden, die modellhafte Ansätze zur Unterstützung der politischen Teilhabe unter anderem für Menschen mit Unterstützungsbedarf und bei einer vollständigen Betreuung auf den Weg bringen. (Drucksache, S. 7)

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung

Daneben haben wir im Haushalt dafür gesorgt, dass Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung gefördert werden. Der bereits bestehende Haushaltstopf für zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsfirmen soll noch einmal um 200.000 Euro aufgestockt werden. Damit stehen im kommenden Jahr hierfür annähernd 2,6 Millionen Euro bereit, mit denen 250 bis 300 zusätzliche Plätze geschaffen werden können. (Drucksache, S. 8)

Kinderschutzambulanzen

Viele Kinder machen im Laufe ihres Lebens Erfahrungen mit Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch. An den Folgen dieser Gewalt leiden die Kinder ein Leben lang. Kinderschutzambulanzen an Krankenhäusern helfen, die Zeichen von Misshandlung und Missbrauch zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Mit insgesamt rund 5,5 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für das Aufgabenfeld der Gesundheitshilfe sollen die Kinderschutzambulanzen zunächst in den kommenden beiden Jahren 2017 und 2018 in ihrer Arbeit unterstützt werden. (Drucksache, S. 414)

Krebsberatung

Wir werden die Krebsberatung in NRW im kommenden Jahr 2017 mit insgesamt 500.000 Euro unterstützen. Die hierzu eingestellten Haushaltsmittel dienen der finanziellen Unterstützung der unabhängigen Krebsberatungsstellen, die aufgrund von Unterfinanzierung in ihrer Existenz gefährdet sind. (Drucksache, S. 6)

Gesundheitslots*innen

Um Menschen, die zu uns geflüchtet oder zugewandert sind, durch entsprechende Information und Unterstützung einen besseren Zugang zu unserem Gesundheitswesen zu eröffnen, werden wir den Einsatz von interkulturellen Gesundheitslots*innen fördern. Hierfür sind für die nächsten vier Jahre insgesamt 2,15 Millionen Euro vorgesehen. (Drucksache, S. 415)

Psychiatrie

Wir wollen in den nächsten Jahren die Angebote der Gemeindepsychiatrie nach Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickeln und den Ausbau von ambulanten und komplementären Hilfen voranbringen. Dabei stellen insbesondere Krisennotdienste und ambulante Einrichtungen wichtige Angebote für eine „weiche Psychiatrie“ dar. Die psychiatrische Behandlung muss sich zu den normalen Lebenswelten der Betroffenen hin öffnen. Die Unterbringung soll so weitgehend wie möglich in offenen Formen (unter anderem „Hometreatment“) erfolgen. Mit dem Landespsychiatrieplan, der derzeit unter Beteiligung vieler Selbsthilfeorganisationen und Vertreter*innen der Fachwelt erarbeitet wird, sollen inhaltliche Eckpunkte einer zukünftigen Landespsychiatriepolitik entwickelt werden. Hierbei stehen Hilfen und Unterstützungsangebote im Bereich der Prävention, Behandlung, Pflege und Rehabilitation im Fokus. Die Orientierung auf die Inklusion soll dabei eine Handlungsmaxime darstellen. (Entschließungsantrag PsychKG Drs. 16/13623) Zur weiteren Umsetzung des Landespsychiatrieplans haben wir schon jetzt eine Aufstockung der Haushaltsmittel für 2018 um 680.000 Euro auf dann annähernd 4 Millionen Euro vorgesehen. (Drucksache, S. 7)

Zum Einzelplan 11 zu den Themen Arbeit und Soziales hat Manuela Grochowiak-Schmieding in der zweiten Lesung zum Haushalt am 30. November 2016 geredet. Zum Einzelplan 15 Thema Gesundheit hat Arif Ünal ebenfalls am 30. November 2016 geredet.
Manuela Grochowiak-Schmiedings Redebeitrag zum Einzelplan 11: http://www.manuela-grochowiak-schmieding.de/rede-zur-haushaltsberatung-2017-einzelplan-11/#more-2079 Video: Manuela Grochowiak-Schmieding spricht ca. bei 2:44:40 http://www.landtagnrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/video.jsp?id=1004332 Arifs Redebeitrag zum Einzelplan 15:
Video: Arif Ünal spricht ca. bei 06:02:05 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/video.jsp?id=100433

Mit Grünen Grüßen