Josefine Paul: „NRW macht mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit“

Gesetzentwurf zur Neuregelung Gleichstellungsrecht

Portrait Josefine Paul

Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichstellung von Frauen und Männern in NRW macht mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung von mehr Geschlechtergerechtigkeit, auch wenn Sie das konsequent kleinreden wollen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich glaube, die Frauen in Nordrhein-Westfalen wissen, was sie mit diesem Gesetz bekommen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Frau Kollegin Kopp-Herr hat es schon angesprochen: Das LGG aus dem Jahre 1999 hat sich bewährt, ja – aber die regelmäßigen Berichte zur Umsetzung des LGG zeigen trotzdem noch weiteren Handlungsbedarf. Auf der auch von Frau Kopp-Herr angesprochenen Veranstaltung des DGB zum LGG sagte eine Teilnehmerin über diese Novellierung schlicht, aber nicht minder erfreut: Mein Tiger zahnt.– Und genau das ist die Ausrichtung dieses Gesetzes. Wir wollen dem Tiger tatsächlich Zähne geben. Ich glaube, das ist mit diesem neuen Gesetz auch gelungen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Es geht darum, einen wichtigen und vor allem auch „zahnvollen“ Beitrag zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrages zur Durchsetzung der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu leisten.
In § 1 heißt es zu den Zielen des Gesetzes – jetzt lese ich Ihnen das einmal vor –:
„Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.“
Man kann sich aber auch wie die Opposition an den drei Affen orientieren: nichts sehen, weil man zum einen nicht sehen möchte, dass das Gesetz selbstverständlich Frauen und Männer in den Blick nimmt; nicht sehen aber auch, weil es weiterhin Frauen sind, die strukturell benachteiligt sind. Die Zahlen belegen das.
(Werner Lohn [CDU]: Sie müssen mal zuhören! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
– Herr Witzel, es wird doch nicht richtiger, was Sie hier immer formulieren, wenn die FDP sich einfach die Augen zuhält und hofft, dass die Realität der strukturellen Benachteiligung von Frauen mirakulöserweise einfach verschwunden ist wenn sie nur lange genug hinter ihren Händen verborgen bleibt.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Nichts hören, weil man konsequent nicht hinhören will, wenn es um die Zahlen, Daten und Fakten geht. Sie ignorieren sie, wenn sie nicht in Ihr Bild passen.
Nichts sagen – schaut man sich den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion an, dann wird einem einmal mehr deutlich, dass diese ehemalige Bürgerrechtspartei zum Thema „Chancengleichheit für Frauen“ wirklich nichts mehr zu sagen hat.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Frau Schneider hat sich vorhin in ihren Ausführungen zum Haushalt sogar zu der Aussage verstiegen, dass große Teile des Emanzipationshaushaltes „ideologisches Unkraut“ seien. Ich glaube, die Frauen von Nordrhein-Westfalen wissen ganz genau, wo sie gleichstellungspolitisch an der richtigen Adresse sind und vom wem sie eher weniger zu erwarten haben.
(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf stellt auch keine Gleichmacherei oder gar Feminisierung dar. Und, Herr Witzel, ganz ehrlich: Was für ein Gesellschaftsbild muss man eigentlich haben, wenn man Frauen als Wettbewerbsnachteil stigmatisiert?
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Ich möchte noch mal auf den Gesetzentwurf zurückkommen; denn dieses Gesetz nimmt drei Schwerpunkte besonders in den Blick. Das ist zum einen die Quotenregelung, die nun nach dem Beamtenrecht auch für den Tarifbereich nachvollzogen werden soll – darüber werden wir morgen noch einmal ausführlich debattieren –, das ist zum anderen die Quotierungsregelung für die Gremien, damit in wesentlichen Gremien demnächst auch ein Mindestanteil von 40 % Frauen vertreten sein wird. Insbesondere mit Blick auf beispielsweise Sparkassenverwaltungsräte wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Zum Schluss geht es um die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten; denn sie sind unsere wichtigsten Partnerinnen, wenn es um die Umsetzung der Gleichstellung in den Kommunen geht. Frau van Dinther, dabei haben wir mit einem ganzen Maßnahmenpaket versucht, die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu stärken, so wie es an dieser Stelle richtig ist.
Das betrifft zunächst die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Ich glaube, das ist vielleicht das, was Sie mit Transparenz meinen, aber in Ihren Entschließungsantrag nicht geschrieben haben.
Nächster Punkt ist das Klagerecht bei der Verletzung ihrer Rechte, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Gleichstellungsbeauftragten auch wirklich adäquat zu beteiligen sind. Ein weiterer Punkt ist das Recht auf Fortbildung. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, den die Gleichstellungsbeauftragten hier belegen, und dementsprechend ist es wichtig, dass wir das Recht auf Fortbildung so festgeschrieben haben.
Zuletzt komme ich zum Recht auf Hinzuziehung externen Sachverstandes. Ich glaube, auch das ist noch einmal ein wichtiger Beitrag, um die Durchsetzung von Gleichstellung in den Kommunen zu stärken.
Alle diese Maßnahmen, die wir in dem Landesgleichstellungsgesetz zusammengefasst haben, tragen dazu bei, mehr Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie jetzt nicht nur auf den letzten Drücker den einen oder anderen mehr oder weniger polemischen Beitrag bringen, sondern dass Sie sich an der Diskussion im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen beteiligt hätten. – Danke schön.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN) 

Mehr zum Thema

Frauen