Union Busting nachhaltig eindämmen – Mitbestimmungsrechte sichern!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausgangs-/Problemlage

„Union Busting“ ist eine organisierte Form des Behinderns und Verhinderns von Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben. „Union Busting“ zieht in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland immer weitere Kreise. „Union Busting“ unterhöhlt die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und konterkariert die in NRW und in Deutschland seit Jahrzehnten gewachsene und erfolgreiche Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Zu den praktischen Methoden von „Union Busting“ zählen Mobbing gegen Beschäftige, das Aussprechen von unsachgerechten Kündigungen oder die Verhinderung, Anfechtung oder Manipulation von Betriebsratswahlen. Dahinter steckt oft System und Arbeitgeber bedienen sich spezialisierter Anwaltskanzleien und Detekteien, die in Grauzonen agieren und auch vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschrecken. So kommt eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung („Union-Busting in Deutschland“) aus dem Jahr 2014 zu dem Ergebnis, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland im Laufe des vergangenen Jahrzehnts unterschiedlich miteinander verbundene Netzwerke herausgebildet haben. Dort entwickeln spezialisierte Akteure ihre Dienstleistungen und bieten sie  den Unternehmensleitungen an. So bieten kleine und große Anwaltskanzleien deutscher wie US-amerikanischer Provenienz, Unternehmensberater, Medienrechtskanzleien, PR-Agenturen, Stiftungen, Wirtschaftsdetekteien und so weiter Schulungen und Dienstleistungen an, die allein darauf abzielen die betriebliche Mitbestimmung durch Ausnutzung von Gesetzeslücken und juristischer Grauzonen zu erschweren oder zu unterbinden.
Akteure des „Union Busting“ agieren dabei überwiegend im Verborgenen. Oftmals werden Fälle der systematischen Behinderung von Betriebsratsarbeit erst dann bekannt, wenn sie durch die Presse veröffentlicht werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der überwiegenden Zahl der Betriebe die betriebliche Mitbestimmung und das Betriebsverfassungsgesetz nicht nur als notwendiges Übel toleriert werden, sondern dass die betriebliche Mitbestimmung auch als große Chance für das Unternehmen gesehen wird. In sehr vielen Unternehmen können Betriebsräte, Gewerkschaften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher auf die Unterstützung und Zusammenarbeit der Unternehmen vertrauen. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung (Böckler Impuls Ausgabe 18/2015, „Mitsprache zahlt sich langfristig aus“) belegt das Potential funktionierender Mitbestimmung. Die Studie zeigt, dass Betriebsräte in Unternehmen einen erheblichen Beitrag dazu leisten können, die Produktivität zu steigern.

Der Landtag stellt fest:

Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind ein hohes Gut und wesentlicher Grundpfeiler einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. „Union Busting“ gefährdet die in NRW und in Deutschland traditionell gewachsene Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft ist aber der Garant für den Erfolg der sozialen Marktwirtschaft und Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen. Damit leistet sie einen Beitrag zum sozialen Frieden.
Prägendes Merkmal der Sozialpartnerschaft ist das gemeinsame Vorgehen und das gestaltende Miteinander zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, um Interessengegensätze einer gemeinschaftlichen Lösung zuzuführen. Betriebliche Mitbestimmung schafft einen Interessenausgleich zum Vorteil von Unternehmen und Beschäftigten. Daher gilt es allen Versuchen, die die Wahlen und die Arbeit von Betriebsräten be- und verhindern, entschlossen entgegenzuwirken.
Juristische Grauzonen und Gesetzeslücken, die es ermöglichen die Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb zu erschweren oder zu verhindern müssen geschlossen werden. Verstöße hiergegen müssen ordnungs- und strafrechtlich verfolgbar sein.
Mit der Förderung des Projekts „Fair im Betrieb“ unterstützt die Landesregierung bereits jetzt die betroffenen betrieblichen Akteure und Gewerkschaften in NRW.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

bestehende gesetzliche Regelungslücken und Reformbedarfe zu identifizieren und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass mögliche gesetzliche Schlupflöcher geschlossen werden.
sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend geändert wird, die Straftatbestände bei Verstößen gegen die betriebliche Mitbestimmung zu verschärfen.
im Kontext der Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ und gemeinsam mit den Sozialpartnern das Thema „Union Busting“ einer breiten gesellschaftlichen Diskussion zuzuführen und Strategien zur Eindämmung von „Union Busting“ zu entwickeln.
das Thema „Union Busting“ und die Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte in NRW durch eine wissenschaftliche Studie weiter zu erforschen, um daraus Handlungsempfehlungen und Anti-Busting-Strategien abzuleiten. Dazu gehört auch, die Anzahl und Hintergründe der Verfahren nach §119 Betriebsverfassungsgesetz in NRW einer Analyse zuzuführen, um das Wissen in diesem Bereich zu erweitern.