Karin Schmitt-Promny: „Unsere Aufgabe ist es, bei den Kommunen dafür zu werben, die interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen“

Antrag der CDU zur Investitionsfähigkeit der Kommunen

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Karin Schmitt-Promny (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU spricht sich mit ihrem Antrag für die Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen aus. Dass Kommunen unterstützt werden müssen, ist Konsens. Es setzt niemand, wie die CDU suggeriert, die kommunale Infrastruktur aufs Spiel. Im Gegenteil: Auch wir wissen um die Investitionsschwäche in vielen Kommunen. Diese ist jedoch nicht dem Land anzurechnen und auch nicht allein durch das Land zu beheben. Das Problem der Finanzierung der Kommunen ist eines aller staatlichen Ebenen: der Kommunen, des Landes und insbesondere des Bundes;
(Beifall von den GRÜNEN und von Hans-Willi Körfges [SPD])
denn der Bund ist es, der den Kommunen wiederholt Aufgaben überträgt und sich bei der Finanzierung aus der Verantwortung stiehlt. Unsere rot-grüne Regierung hat gehandelt, und zwar aus einer Situation heraus, meine Damen und Herren, in der die Vorgängerregierung aus CDU und FDP die Kommunen am langen Arm verhungern ließ, ja, sie regelrecht augeblutet hat.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Wir dagegen haben die Finanzmittel für die Kommunen Jahr für Jahr deutlich gesteigert. Die Mittel aus dem GFG wurden seit 2010 um 39 % erhöht, nämlich von 7,6 Milliarden € auf 10,5 Milliarden € im Jahre 2017. In den Stärkungspakt Stadtfinanzen flossen aus originären Landesmitteln 3,6 Milliarden € für notleidende Kommunen. Das sind Maßnahmen, die Wirkung zeigen und die Kommunen auch in ihrer Investitionsfähigkeit vorangebracht haben, Herr Nettelstroth.
(Beifall von der SPD)
Das zeigt sich zum Beispiel auch an der Zahl der Kommunen, die im Nothaushalt sind. Waren dies 2010 noch 138 Kommunen, so sind es heute lediglich neun. Erstmals seit vielen Jahren sinken die Kassenkredite der Stärkungspaktkommunen. Meine Damen und Herren, dies zeigt den kommunalfreundlichen Kurs der Landesregierung.
An einem Punkt weist der CDU-Antrag in eine richtige Richtung: im Ansatz interkommunaler Zusammenarbeit. Konkrete Vorschläge aber bleiben Sie schuldig. Es muss doch nicht erst geprüft werden, dass dieser Weg erfolgreich ist. Wir wissen doch, dass geteilte Ausgaben hilfreich sind für die Haushalte beider Gebietskörperschaften. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, eventuell noch vorhandene Hindernisse abzubauen und bei Städten und Kommunen dafür zu werben, diese interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Das ist der richtige Weg.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Eine gegensätzliche Position haben wir jedoch zum Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes. Mit diesen Mitteln nimmt der Bund endlich ein Stück weit seine Mitverantwortung für die Situation der Kommunen wahr, übrigens auch dank des starken Einsatzes von Nordrhein-Westfalen. Für finanzschwache Kommunen ist die Übernahme von 90 % der Kosten einer Investition sehr hilfreich, und das Programm wird entgegen Ihrer Aussage sehr gut angenommen. Von den bislang abgerufenen Mitteln geht laut Bundesfinanzministerium fast die Hälfte nach Nordrhein-Westfalen, obwohl weniger als ein Drittel des Gesamtvolumens dieses Programms nach NRW fließt. Es kann also für NRW nicht die Rede davon sein, dass der Mittelabfluss aus dem Kommunalinvestitionsfonds bisher recht gering ist.
Meine Damen und Herren, wir sprechen uns klar dagegen aus, die verschiedenen Investitionspauschalen zu einer allgemeinen Investitionspauschale zusammenzuführen. Wenn die CDU-Fraktion die Interessen der Kommunen in den Blick nehmen will, sollte sie auch berücksichtigen, dass es kein Einvernehmen der kommunalen Spitzenverbände in dieser Frage gibt. Auch von wissenschaftlicher Seite – so von den Mitgliedern der ifo-Kommission – wird ein derartiger Vorschlag klar abgelehnt.
Was ist denn wirklich gewonnen durch eine allgemeine Investitionspauschale? Die finanziellen Mittel werden durch diesen Schritt doch überhaupt nicht erhöht, sondern lediglich umgeschichtet.
Eine Aufhebung der Zweckbindung der Schulpauschale lehnen wir ebenfalls ganz klar ab. Sie dient der Absicherung der kontinuierlich dringend gebotenen Investition in den Bildungsbereich. Sie gehört grundlegend zur Daseinsvorsorge der Kommunen und darf nicht anderen Investitionsinteressen geopfert werden.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Wir fragen uns, ob innerhalb der CDU-Fraktion eigentlich geklärt ist, welchen Weg sie hinsichtlich der Investitionspauschalen nun anstrebt. Ihr Schulexperte Klaus Kaiser hat doch gerade erst die Erhöhung der Schulpauschale gefordert. „Quo vadis?“ muss man doch fragen.
(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])
Meine Damen und Herren, ist der CDU-Fraktion eigentlich entgangen, dass das Land weitere Schritte zur Förderung der Kommunen unternimmt? Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ investieren wir zwischen 2017 bis 2020 2 Milliarden € nur aus Landesmitteln. Jahr für Jahr erhalten die Kommunen 500 Millionen € als Zuschuss. Da kommen 70 Millionen € für die Digitalisierung der Ersatzschulen noch oben drauf.
Die Kommunen freuen sich über die Millionenbeträge, die sie nicht zurückzahlen müssen und für die sie keinen Eigenanteil aufbringen müssen. Die Mittel können für die Sanierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur und von Sportstätten genutzt werden sowie für die Herrichtung für die digitale Schule.
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin.
Karin Schmitt-Promny (GRÜNE): Ich bin sofort fertig. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, so gestaltet Rot-Grün die direkte Förderung von Investitionen in unsere Kommunen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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