Wir setzen Prioritäten für die Entwicklung der Hochschullandschaft

Dr. Ruth Seidl zum Landeshochschulentwicklungsplan

An diesem Donnerstag hat der Landtag dem Entwurf für den Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) zugestimmt. Bevor die Landesregierung dieses zentrale Instrument der Hochschulplanung als verbindliche Verordnung erlassen wird, hat das Parlament noch Änderungen gefordert, mit denen vor allem das Thema Digitalisierung stärker behandelt werden soll.
Der Landeshochschulentwicklungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument des Landes für die Weiterentwicklung des Gesamtprofils der 30 öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Er definiert die grundsätzlichen, strukturellen Leitlinien für die Hochschulpolitik des Landes. Dabei greift er keineswegs in die Detailplanungen einzelner Hochschulen ein, sondern beschränkt sich auf übergeordnete, landesweite Ziele.
Die Planungsgrundsätze, die unter anderem ein regional ausgewogenes Leistungsangebot, eine breite Fächervielfalt, die Berücksichtigung der Studiennachfrage, die Auslastung der Kapazitäten sowie Fragen der Forschung umfassen, stoßen in den Hochschulen auf breite Zustimmung. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Hochschulen ihre Forschungsprofile weiter schärfen, die Lehre stärker in den Fokus nehmen und den Wissenstransfer befördern sollen.
Die Fachhochschulen haben sich wegen ihrer Anwendungsorientierung in Forschung und Lehre in den vergangenen Jahren immer mehr zum Erfolgsmodell entwickelt. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wollen wir die Studienplätze hier gegenüber den Universitäten erhöhen. Es war uns auch wichtig, dass die „Kleinen Fächer“ an unseren Hochschulen insgesamt erhalten bleiben und dafür Kooperationen und neue Kommunikationswege geschaffen werden.
Im Wissenschaftsausschuss haben wir uns intensiv mit der Vorlage zum Landeshochschulentwicklungsplan befasst und erneut die Meinung der Hochschulen dazu eingeholt. Der LHEP wurde von den Sachverständigen durchweg sehr positiv bewertet. Aus der Anhörung haben sich aber auch noch wertvolle Änderungsvorschläge ergeben, von denen wir einige aufgreifen konnten.
So haben wir beispielsweise das Thema Digitalisierung noch umfassender eingearbeitet: Der Digitalisierung in der Lehre kommt eine höhere Bedeutung zu. Hochschulen sollen künftig eigene Digitalisierungsstrategien entwerfen und sich untereinander stärker vernetzen. Wir haben erreicht, dass die Forschung zur Digitalisierung im LHEP verankert wird und erwarten, dass die Stärken des Landes in diesem Bereich sichtbarer gemacht werden. Darüber hinaus sollen die Infrastrukturen und Angebote der Hochschulbibliotheken den Bedürfnissen entsprechen, die aus der Digitalisierung entstehen.
Wir bringen den Landeshochschulentwicklungsplan parallel mit der Hochschulvereinbarung auf den Weg. Letztere soll die finanzielle Planungssicherheit unserer Hochschulen nahtlos gewährleisten und mit der Laufzeit und den Anforderungen des Landeshochschulentwicklungsplanes synchronisiert werden. Hochschulvereinbarung und Landeshochschulentwicklungsplan werden gleichzeitig in Kraft treten.
Und in diesem Zusammenhang sind wir stolz darauf, dass wir die Mittel für die Hochschulen trotz der schwierigen Haushaltslage in den vergangenen Jahren kontinuierlich und erheblich steigern konnten – übrigens im Gegensatz zu den Kürzungen der Hochschuletats in verschiedenen anderen Bundesländern. Das Land investiert 2017 über 8,4 Milliarden Euro in Lehre und Forschung. Das sind 44 Prozent mehr Mittel als 2010, also zu einem Zeitpunkt, wo Schwarz-Gelb noch in Regierungsverantwortung war.