Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch auf landeseigenen Gebäuden

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage

Solarstromanlagen für den Eigenverbrauch stellen heute eine wirtschaftliche Alternative zum Stromeinkauf dar.
Insbesondere wenn der eigen erzeugte Strom größtenteils, im besten Fall sogar in Gänze, selbst verbraucht und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, ergibt sich eine hohe Wirtschaftlichkeit.
Sie können bei Erstellungskosten von 0,12 bis 0,18€/kWh – abhängig von Größe der Anlage und baulichen Aufwand der Installation –  gegenüber dem Strombezugspreis des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW)  sogar einen dauerhaften, wegen der steigenden Strompreise sogar noch wachsenden, Preisvorteil bieten.
Dezentrale Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch leisten gleichzeitig einen sinnvollen Beitrag zur regenerativen Energiegewinnung und zur Reduzierung von Ausbaunotwendigkeiten des Stromnetzes.
Investitionen in Solarstromanlagen zur Eigenversorgung bieten wirtschaftliche Impulse für nachhaltiges Wachstum und sichern Arbeitsplätze in der anlagenproduzierenden Industrie und dem für Installation und Wartung erforderlichen örtlichem Handwerk.

II. Der Landtag stellt fest:

Mit dem Klimaschutzgesetz NRW und dem Klimaschutzplan setzt sich das Land NRW das Ziel bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Die regierungstragenden Fraktionen haben dieses Ziel aktiv unterstützt, zuletzt mit dem Antrag zur Beschaffung von Ökostrom in der Landesverwaltung (Drucksache 16/4219).
Der Einsatz von Solaranlagen zur Stromproduktion auf landeseigenen Gebäuden leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Landesverwaltung NRW: Ersten Schätzungen zur Folge kann ein großer Teil des Strombedarfs aus PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden selbst erzeugt werden. Dadurch lassen sich auch erheblich Potentiale zur Senkung der CO2-Emissionen der Landesverwaltung NRW heben.
Dem BLB NRW kommt als Immobilienverwalter des Landes eine besondere Rolle bei der Errichtung von Solaranlagen zu, denn sein Bestand umfasst mit rund 4.600 Gebäuden einen Großteil der Landesliegenschaften.
Auch im Eckpunktepapier zur Neuausrichtung des BLB NRW wurde vereinbart, dass dieser seinen Beitrag zur Klimaneutralen Landesverwaltung NRW leistet und in diesem Zusammenhang „[…] insbesondere auch die Potentiale zur Errichtung und Nutzung regenerativer Energieerzeugungsanlagen auf den BLB-Grundstücken und -Gebäuden […] ermittel[t].“
Ein hoher Anteil des Eigenverbrauches von erzeugtem Solarstrom ergibt sich dort, wo die Nutzung von Gebäuden über Tag besonders intensiv ist. Ein großer Teil des landeseigenen Gebäudebestandes fällt genau in diese Gebäudekategorien. Insbesondere bei Bürogebäuden, Polizeipräsidien, Gebäuden für Unterrichtszwecke und Lehre, u.a. Hochschulen, oder Justizvollzugsanstalten ist nutzungsbedingt von einer hohen Eignung für Eigenverbrauchslösungen auszugehen (Beleuchtung innenliegender Räume,  Stromversorgung der DV-Infrastruktur, Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen u.a.m.).
Neben einer unbedingt notwendigen Potenzialflächenermittlung für den gesamten Gebäudebestand muss bei diesen besonders geeigneten Gebäuden mit der Umsetzungsphase begonnen werden.
Für alle Neubaumaßnahmen ist der Einbau von PV-Anlagen zu planen und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Entscheidungsvorlage vorzunehmen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Bei besonders geeigneten Bestandsgebäuden zeitnah durch den BLB Solarstromanlagen zur Eigenversorgung auf landeseigenen Gebäuden wirtschaftlich zu planen und schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum Jahre 2020 umzusetzen. Auf Grund ihres besonderen Charakters und der erzielbaren Vorbildwirkung sollen auch die Gebäude der Landesministerien und der Landesoberbehörden ebenfalls zeitnah bearbeitet werden.
Bei Neubauvorhaben, umfangreichen Gebäudesanierungen sowie bei größeren Dachsanierungen, soweit dies mit planungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist, Solarstromanlagen im Regelfall einzuplanen und umzusetzen.
Über die Prüfung der Eigenversorgung hinaus, ist zu prüfen, ob eine Einspeisung mit Einspeisevergütung oder Betreibermodelle mit Verpachtung von Dachflächen eine ökologische und wirtschaftliche Alternative darstellen.
Bis Anfang 2017 sämtliche Potentialflächen zur Errichtung von PV-Anlagen auf BLB-Gebäuden ermitteln. Diese Ermittlung soll im Laufe des Jahres 2017 auch die Flächen auf den Hochschulgebäuden beinhalten. Im Anschluss an die Potentialermittlung ist ein Verpflichtungskonzept über einen zu definierenden jährlichen Zubau zu erarbeiten, der einen entscheidenden Beitrag des BLB zum Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung leistet. Hierbei sollen auch mindestens 10 Pilotprojekte bei Hochschulgebäuden in NRW einbezogen worden, da auch ihnen eine besondere Vorbildfunktion zukommt.
Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sollen bei der Betrachtung mit einbezogen werden, wobei die Installation von Solarstromanlagen mit der Denkmalwürdigkeit vereinbar zu gestalten ist.