Krüger: Kommunales Solidarprinzip verfassungsrechtlich bestätigt

Pressemitteilung

„Wir begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Die Münsteraner Richter haben klargestellt, dass die Solidaritätsumlage rechtlich auf sicheren Füßen steht. Das Land stellt den überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Kommunen über den Stärkungspakt bis 2020 Finanzmittel in Höhe von über 3,6 Milliarden Euro aus Landesmitteln zu Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht und verhältnismäßig, dass auch nachhaltig abundante Kommunen über die Solidaritätsumlage ihren Anteil bezahlen. Mit rund 775 Millionen Euro ist dies nur ein geringer Teil der Mittel, die wir über den Landeshaushalt bereitstellen. Dass diese Mittel im Übrigen gut angelegt sind, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Kassenkredite der Stärkungspaktkommunen im Jahr 2015 erstmals gesunken sind. Dies macht deutlich: Der Stärkungspakt wirkt.“