Dr. Birgit Beisheim: „Wir sind uns sicher, mit der Novelle beiden Seiten gerecht geworden zu sein“

Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz

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Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Wüst, sie blenden in Ihren Debattenbeiträgen immer die Tatsache aus, dass es in Nordrhein-Westfalen durchaus einen Bedarf an nachhaltigen Geschäftsmodellen gibt. Mittlerweile geht man davon aus, dass dieses Segment des Sozialunternehmertums oder auch der gemeinwohlorientierten Ökonomie durchaus eine nennenswerte Größenordnung erreicht hat. Manche sprechen auch davon, dass wir bereits dabei sind, über 25 % des Marktes zu reden.
Wir in Nordrhein-Westfalen nehmen die globale Verantwortung, die wir haben, wahr. Die öffentlichen Vergaben in Höhe von 50 Milliarden €, Herr Wüst, sind dabei ein starker Hebel. Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht und vorbildliche Regelungen getroffen. Dortmund und Bonn sind an dieser Stelle beispielhaft zu nennen. Ziel ist und war es, die Vorgaben verbindlicher und transparenter zu machen. Es durfte und darf kein Wettbewerbsnachteil entstehen. Es müssen gleiche verbindliche Regelungen für alle gelten.
Während aber mindestens zwei von fünf Fraktionen im Landtag über ihre Sonntagsreden hinaus nicht sagen, wie man solche Grundsätze hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien in praktische Politik umsetzen kann, haben wir diese Ziele umgesetzt bzw. im Tariftreue- und Vergabegesetz konkretisiert. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist also genau der richtige Schritt gewesen, diese Ziele zu etablieren. Das wird auch durch das Ergebnis der Evaluierung belegt, auf die sich der vorliegende Gesetzesentwurf bezieht.
Ich möchte an dieser Stelle mit Erlaubnis der Präsidentin ein etwas längeres Zitat aus dem Gutachten vorlesen, das Ihnen vielleicht, liebe CDU, an dieser Stelle vielleicht nicht so ganz geschmeckt hat:
"Angesichts der bisher erreichten Zielbeiträge wird mit Blick auf die durch das Gesetz ausgelösten Erfüllungsaufwände aus Gutachtersicht ein angemessenes und positives, wenn auch schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt."
Und ferner:
"Es ist zu erwarten, dass sich im Zeitverlauf ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis herstellen wird, wenn das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen hinreichend Anwendung findet, Kontrollen stattfinden und sich zugleich Erfüllungsaufwände durch eine höhere Vertrautheit in den Unternehmen und Vergabestellen verringern."
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Der Nutzen des Gesetzes übersteigt bereits heute den damit verbundenen Aufwand. Es wird aber noch besser wirken, wenn es noch länger und konsequenter angewendet wird.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir sind uns sicher, mit der Novelle beiden Seiten gerecht geworden zu sein, nämlich der Wirtschaft und den öffentlichen Vergabestellen, die sich eine deutlich bessere Anwendbarkeit des Gesetzes gewünscht haben.
Auch wenn wir im Vergleich zu anderen Bundesländern umfassende und verbindliche Regelungen haben, bleibt unsere Forderung der grünen Fraktion bestehen, die in der Rechtsverordnung konkret geregelten Ausführungsbestimmungen hinsichtlich Nachweis, Kontrolle und Transparenz zu verbessern. Daher ist für uns die Einführung eines Siegels von großer Bedeutung,
(Beifall von den GRÜNEN)
da es vergabetechnisch den bürokratischen Aufwand in zumutbaren Grenzen halten wird.
Bitte lassen Sie Ihren Sonntagsreden Taten folgen und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit und in Zukunft noch einmal. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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