Dagmar Hanses: „Es gibt keine Argumente gegen eine Quote“

Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts

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Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Es ist wirklich auffällig, dass die CDU-Fraktion zum ersten Mal in der langen Landtagsgeschichte gerade quotiert besetzt ist. Oh, schade, die Quote ist dahin. Eben sah es noch so aus, als wäre die CDU quotiert im Parlament anwesend. Das ist leider nicht der Fall.
(Norwich Rüße [GRÜNE]: Wir sind ja froh, wenn überhaupt noch drei da sind!)
– Das ist richtig!
Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Sache. Mehr als 9 Millionen Mädchen und Frauen leben in Nordrhein-Westfalen. Diesen 9 Millionen Menschen sind wir verpflichtet. Das sind mehr als 9 Millionen Menschen, denen dieses Gesetz direkt oder auch strukturell hilft, um dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz näher zu kommen.
Noch einmal für alle: In Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes steht:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Allzu oft kommen wir dieser Verpflichtung noch nicht nach. Diesen Auftrag und diese Verpflichtung setzt dieser Gesetzentwurf noch konkreter, noch verbindlicher und noch konsequenter als bisher um.
(Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE])
Dabei ist ein bedeutendes Element für uns eine Quotierungsregelung für Frauen bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst. Und ein moderner, attraktiver öffentlicher Dienst hat eine wichtige Vorbildfunktion. Das sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn die Frauenanteile in von Männern dominierten Berufsfeldern und Führungspositionen langsam steigen, zeigt sich dies immer noch nicht nach 16 Jahren Einführung des LGG in allen Strukturen des öffentlichen Dienstes. Die Geduld der Frauen und Mädchen ist endlich. Seit vielen Jahrzehnten haben Frauen die besseren Schulabschlüsse, haben Mädchen bessere Examina, haben sie die besseren Hochschulabschlüsse, und trotzdem stoßen sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer wieder an die gläserne Decke der Männerwelt. Das können wir nicht hinnehmen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Mit diesem Gesetz ist eine echte Verzahnung von Beamtenrecht und Gleichstellungsrecht angelegt: die Bestenauslese, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums genauso wie Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Es ist ein gleichrangiger Verfassungstatbestand. Es gibt keine Argumente gegen eine Quote. Der Anspruch dieses Gesetzes befähigt den öffentlichen Dienst, eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen.
Aber ich möchte auch noch auf die weiteren Verbesserungen eingehen, wenn wir uns die Situation der Gleichstellungsbeauftragten ansehen. Die notwendige Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten macht sich an den in den §§ 17 und 18 verankerten Aufgaben und Rechten deutlich. Diese Regelungen sind mehr als eine Klarstellung, denn es ist ein eklatanter Unterschied in der Haltung, ob eine Gleichstellungsbeauftragte irgendwie und irgendwann Einsicht erhält oder ob ihr immer alles rechtzeitig vorzulegen ist. Gleichstellungsbeauftragte dürfen in Dienststellen keine Nickmaschinen sein. Sie haben es satt, ständig allem hinterherzurennen. Sie wirken bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen aktiv mit. Das ist eine deutliche Verbesserung. Sie erhalten ein eigenständiges Klagerecht, sie können externen Sachverstand hinzuziehen, und es gibt eine verbindliche Vertretungsregelung. Für die 9 Millionen Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren, ist das ein echter Fortschritt.
Bisher hatten Männer aufgrund ihres Geschlechts die besseren Karten. Jetzt werden die Karten neu gemischt. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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