Manuela Grochowiak-Schmieding: „Wer wenig Einkommen hat, kann auch keine Rücklagen bilden“

Antrag der FDP zu Solo-Selbstständigen

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Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit gibt es rund 1,8 Millionen selbstständige Mitangestellte und etwa 2,3 Millionen sogenannte Soloselbstständige. Die Zahl der mithelfenden Familienangehörigen liegt bei etwa 200.000. Hierbei handelt es sich überwiegend um Frauen, und die Anwartschaft auf Sozialversicherung ist hier eher fraglich.
Die Gründung von Soloselbstständigkeit beruht auf zwei wesentlichen Gründen, zum einen aufgrund eines expliziten Wunsches, selbstständig zu sein – okay –, oder aufgrund des Mangels an Beschäftigungsalternativen.
Soloselbstständige verdienen durchschnittlich weniger als Angestellte. So lag das mittlere Einkommen im Jahre 2011 von Soloselbstständigen bei monatlich 2.500 € brutto, während das von Angestellten bei 2.700 € brutto lag, jeweils für Vollzeit. Die oberen 10 % kommen immerhin auf 5.000 €, die unteren 10 % der Soloselbstständigen kommen nicht einmal auf 800 € im Monat. Und wer wenig Einkommen hat, kann auch keine Rücklagen bilden. So geben 40 % der Soloselbstständigen an, eben dies nicht zu können.
Nach eigenen Angaben sind 40 % der Selbstständigen in den gesetzlichen Rentenversicherungen versichert, allerdings liegen der Deutschen Versicherung deutlich weniger Zahlen vor. Das mag daran liegen, dass bestimmte Gruppen auch über andere Versicherungen wie zum Beispiel die Künstlersozialkasse rentenversichert sind.
Warum ist es also nun nötig, eine Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu gestalten? Nun, es gibt immer wieder Auslagerungstendenzen, zum Beispiel für Hausmeistertätigkeiten oder im Bereich der Kreativwirtschaft. Das Flugpersonal – sprich Piloten – ist eben schon vom Kollegen Bischof angesprochen worden. Damit soll im Allgemeinen der Mindestlohn umgangen und auch die Kosten für die Sozialversicherungen. Solche Soloselbstständigkeiten werden selten freiwillig eingegangen. Wir stellen nicht die Soloselbstständigen unter irgendeinen Verdacht, sondern eher die Arbeitgeber oder Unternehmen, die nach dem Prinzip „Friss oder stirb!“ Verträge abschließen. Die Abgrenzung ist also eine Schutzmaßnahme und nichts anderes.
Mit Ihrem Antrag, müssen wir konstatieren, lüftet die FDP noch ein Stückchen mehr ihr magentafarbenes Mäntelchen, mit dem sie ihre althergebrachte neoliberale Abzockerpolitik verdecken will.
(Christian Lindner [FDP] schüttelt den Kopf.)
Gewinne den Unternehmen und die Risiken werden dann sozialisiert – das kennen wir ja schon. Darüber werden wir sicherlich trefflich im Ausschuss diskutieren können.
Der Überweisung stimmen wir zu. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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