Hans Christian Markert: „Daran werden wir weiter arbeiten, denn es geht um die wichtigste Ressource: unser Trinkwasser“

Gesetzentwurf zum Landeswassergesetz

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Hans Christian Markert (GRÜNE): Lieber Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Deppe, als Jurist würde ich sagen, dass dies ein untauglicher Versuch war, zum Gesetz zu sprechen. Das war eine Mischung aus „Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass.“ oder
(Rainer Deppe [CDU]: Der Oberlehrer ist da!)
„Alle wollen zurück zur Natur, nur nicht zu Fuß.“
(Der Saaldiener reicht dem Redner ein Glas mit frischem Wasser.)
– Sie bringen mir frisches Wasser, das finde ich gut. Das ist ein gutes Stichwort. Wasser ist nämlich in der Tat das wichtigste Lebensmittel. Um den Schutz des wichtigsten Rohstoffes, damit wir dieses wichtige Lebensmittel weiterhin auch aus dem heimischen Wasserkran gut genießen können, geht es heute, und dafür ist das neue Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen ein erster, ein guter, ein gelungener Baustein.
Sie haben eben einige Herausforderungen beschrieben, Sie haben vom Blauen Planeten gesprochen. Herr Deppe, man hätte vielleicht sogar von Ihnen noch mehr erwarten können. Dieses neue Gesetz, weil Sie den Hochwasserschutz angesprochen haben, ist landesweit tatsächlich erstmals eine Grundlage dafür, einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete zu schaffen. Darum geht es nämlich. Es geht um den Trinkwasserschutz. Und diese einheitlichen Standards für Wasserschutzgebiete sind im Vergleich zu anderen Bundesländern – und Sie wollten ja ein Benchmarking, und Sie wollten wissen, warum wir weiter gehen als andere Bundesländer – eine ganz wichtige Grundlage für den Trinkwasserschutz.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zweitens sind wir zunehmend, gerade wieder in diesem Sommer, von Starkregenereignissen gebeutelt. Wir haben in Wesel und an vielen, vielen anderen Stellen gesehen und wissen, wie wichtig Hochwasserschutz ist. Das ist der zweite ganz wichtige Punkt des neuen Landeswassergesetztes, dass wir nämlich festschreiben, dass es für Hochwasserschutzanlagen in Zukunft einen Statusbericht geben muss, damit die Kommunen und Deichverbände tatsächlich nachweisen, in welchem Zustand diese Hochwasserschutzanlagen sind. Das ist gut und das ist auch vor dem Hintergrund des Klimawandels ein ganz wichtiger Punkt, bei dem wir uns zurecht von anderen Bundesländern positiv abheben.
(Beifall von den GRÜNEN und von Jochen Ott [SPD])
Der nächste Punkt betrifft die Gewässerkonzepte, die man hier drittens anführen muss. Koordinierte Maßnahmen von Kommunen und Trägern, wasserwirtschaftlicher Pflichten zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer werden zukünftig dokumentiert. Sie werden aufeinander abgestellt.
Herr Deppe, das ist doch gut, dass wir das machen. Denn 90 % der heimischen Gewässer sind in keinem guten ökologischen Zustand im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das können Sie doch nicht kleinreden, da können Sie doch nicht auf wirtschaftliche Belange hinweisen, das ist ein ganz wichtiger Schritt hin zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und auch hin zu einem nachhaltigen Gewässerschutz. Wenn Sie sich hier so sehr für den Blauen Planeten einsetzen, dann müssen Sie das doch wertschätzen, was hier passiert. Und Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen, wie bei den Nitratbelastungen unseres Grundwassers, wir dann zurecht von der Europäischen Kommission mit Vertragsverletzungsverfahren überzogen werden. Und das zahlen dann am Ende alle Bürger, auch die mit einem kleinen Portemonnaie, das kann doch nicht christlich in Ihrem Sinne sein.
(Beifall von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Ich will, weil der Kollege Meesters schon einige Highlights des Landeswassergesetzes hier herausgegriffen hat, noch zwei weitere Stichpunkte ansprechen. Ja, wir sind ein Industrieland, wir sind ein Land, in dem man Nutz- und Schutzinteressen gegeneinander abwägen muss zum Wohle der Bevölkerung. Wir haben an schwierigen Stellen, bei der Wasserkraft beispielsweise, genau das getan. Wir haben abgewogen, und wir haben nicht ein einfaches Anzeigeverfahren bei der sogenannten kleinen Wasserkraft ins Gesetz geschrieben, sondern wir haben gesagt: Nein, wir machen einen richtigen Abwägungsprozess im verwaltungsrechtlichen Sinne zwischen den Nutz- und Schutzinteressen.
Herr Deppe, falls Sie es noch nicht getan haben, können Sie es in § 28 Abs. 4 des neuen Gesetzes nachlesen.
Auch im Bereich der Landwirtschaft haben wir den Gewässerrandstreifen eingeführt. Wir haben gesagt, bis 2022 gibt es dort ein Förderprogramm, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir beim Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und von Düngemitteln hier nicht weiterkommen. Wir stehen auf der Stelle. Aber wir haben eben auch eines getan: Wir haben auch die Möglichkeit eingeräumt, eine Ausnahme zu regeln, nämlich dann, wenn ich mich korrekt im Sinne des Gewässerschutzes verhalte. Das sind Beispiele dafür, wie wir diese Nutz- und Schutzinteressen ernstnehmen und wie wir hier abgewogen haben.
Ich als Umweltpolitiker hätte mir übrigens auch bei einem anderen Thema, nämlich beim Abtragungsrecht, noch mehr gewünscht – aber hier geht das Gesetz auch einen ersten, guten Schritt, um eben gerade in den Wasserschutzgebieten den Trinkwasserschutz voranzutreiben.
Meine Damen und Herren, wir müssen beim Landeswassergesetz konstatieren, dass es ein erster, ein guter, ein wichtiger Schritt nach vorne ist. Nordrhein-Westfalen geht hier im Vergleich zu den anderen Ländern einen beherzten Schritt nach vorne. Wir haben noch viel Arbeit vor uns, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie muss bis 2027 umgesetzt werden. Wir haben neue Herausforderungen, Stichwort „Mikroplastik“, wir haben neue Herausforderungen bei der Medikamentenreduzierung. Wir haben auch weiterhin große Herausforderungen hinsichtlich des Nitrateintrags. Daran werden wir weiter arbeiten; denn es geht um die wichtigste Ressource, es geht um unser Trinkwasser. Deswegen gilt: Wasser ist unsere Zukunft, wir haben uns auf den Weg gemacht – prost.
(Der Redner trinkt einen Schluck Wasser – Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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