Matthi Bolte: „Vorbildlich ist der Gesetzentwurf, weil er deutlich über die Vorgaben des Bundes hinausgeht“

Gesetzentwurf zur elektronischen Verwaltung

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Matthi Bolte (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schönste kommt immer zum Schluss. Heute ist es das E-Government-Gesetz NRW. Das ist ganz und gar ernst gemeint; denn in diesem Gesetzentwurf stecken sehr viel Fleißarbeit und ein ziemlich langer Arbeitsprozess. Dafür will ich zunächst der Landesregierung, insbesondere dem CIO, herzlich danken; denn ein Gesetzentwurf, an dem alle Ressorts beteiligt sind, macht sich nicht von ganz alleine.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nordrhein-Westfalen bekommt nun endlich auch ein eigenes E-Government-Gesetz, und zwar eines, das im Ländervergleich vorbildlich ist. Das ist nicht meine Wortwahl, sondern die mehrerer Sachverständiger aus der Anhörung im Innenausschuss. Da gab es eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vorbildlich ist der Gesetzentwurf, weil er deutlich über die Vorgaben des Bundes hinausgeht und die dort geforderten Punkte schneller umsetzt. Er geht auch über das hinaus, was in allen anderen Ländern vorgelegt wurde.
Dieses Gesetz ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, es ist gut für die Betriebe in unserem Land, und es ist auch gut für die Verwaltung. Wir beschreiten den Weg zur digitalen Verwaltung. Dieser Weg wird für die nächsten 15 Jahre angelegt und die nächsten 15 Jahre durchziehen. Insofern ist das, auch wenn es zu späterer Stunde auf der Tagesordnung steht, heute ein bedeutendes Vorhaben.
(Beifall von den GRÜNEN)
Es ist ein Vorhaben, für das wir gute Rahmenbedingungen geschaffen haben und gute Voraussetzungen mitbringen. Viele Behörden haben sich bereits auf den Weg gemacht, führen Akten elektronisch und bieten offene, elektronische Kontaktmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Dienstleistungen auch im Netz an.
Das gilt gerade auch auf der kommunalen Ebene. Da möchte ich allen danken, die so mutig vorangehen, beispielsweise den Verwaltungen in Moers oder in Witten, die uns auch im Rahmen der Beratungen über diesen Gesetzentwurf mit ihrem Sachverstand unterstützt und ihn uns mit auf den Weg gegeben haben.
Meine Damen und Herren, es ist eben schon gesagt worden: Mit dem Gesetzentwurf beschließen wir heute auch einen Entschließungsantrag, der alles das bündelt, was zu einer gelingenden Umsetzung des E-Government-Gesetzes notwendig ist. Diesen Weg haben wir dann gewählt, wenn es, lieber Kollege Stein, systematisch – ich habe schon im Innenausschuss versucht, Ihnen das zu erklären – nicht ins Gesetz passte, aber hier im Landtag beschlossen werden sollte. Das ist beispielsweise beim Changemanagement der Fall. Das kann man nicht vernünftig gesetzlich regeln. Es ist aber wichtig, dass hier aufs Gleis zu setzen.
Aus diesem Entschließungsantrag will ich gerne einige Aspekte hervorheben.
Bereits genannt habe ich das Changemanagement. Die nächsten Jahre werden von nicht weniger geprägt sein als von einem tiefgreifenden Kulturwandel in den Verwaltungen. Dabei haben uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden an ihrer Seite. Wir werden sie bestmöglich unterstützen und gemeinsam mit ihnen erarbeiten, wie diese Unterstützung aussehen kann.
(Beifall von den GRÜNEN)
Durch den IT-Kooperationsrat werden wir eine Roadmap erarbeiten lassen. Die elektronische Optimierung der Geschäftsprozesse soll bis 2025 abgeschlossen sein. Spätestens müssen sie das bis 2031. Wie genau dieser Prozess zu gestalten ist, wird im IT-Kooperationsrat vorbereitet und dann hier dem Landtag vorgelegt. Die klare Zielsetzung ist, dass zuerst die Massenverfahren digitalisiert werden, damit möglichst viele Menschen schnell von der digitalen Verwaltung überzeugt werden können.
Das bemerkenswerteste Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Beratung ist sicherlich das Förderprogramm „Kommunales E-Government Nordrhein-Westfalen“. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Kommunen und Kreise dabei unterstützt werden, E-Government in die Fläche zu tragen. Wir unterstützen auch kommunale Initiativen für Open Data, für elektronische Partizipation und Bürgerinformationen vor Ort.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sie haben es gemerkt: Es ist ein Gesetz, das mir wichtig ist, das mir sehr viel Freude bereitet hat, daran mitwirken zu dürfen. Es ist aber auch ein Herzstück unserer digitalen Agenda, das wir heute auf den Weg bringen. Ich möchte Sie alle einladen, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gestalten. Denn dieser Weg wird
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Kein leichter sein!)
noch ein ganzes Stück dauern. Er wird uns neue Herausforderungen bringen und uns dennoch zeigen, dass wir heute genau die richtigen Pflöcke für die digitale Verwaltung in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen haben. – Ganz herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)